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Die DGS informiert mit dem “Steckersolar-Änderungsmonitor”

Steckersolargeräte können seit der Verabschiedung des Solarpakets I beschleunigt zugebaut werden. Die Bundesnetzagentur sagt, dass in der ersten Jahreshälfte 2024 nur durch die Installation von Photovoltatikkleinstanlagen etwa 200 Megawatt Leistung hinzugefügt wurden. Im ganzen Jahr 2023 kamen durch die Steckersolargeräte etwa 230 Megawatt hinzu. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber für die Balkonsolaranlagen geschaffen hat, zeigen also Wirkung. Es gibt aber auch viele Falschmeldungen.

Steckersolaranlagen am heimischen Balkon sind im Trend. (Foto: DGS / Jörg Sutter)

Zum Beispiel, dass Vermieter nicht mehr gefragt werden müssen, wenn Mieterinnen oder Mieter ein oder zwei Solarmodule an ihrem Balkon anbringen wollen. „Das ist definitiv falsch“, betont Jörg Sutter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. „Vermieter müssen auch künftig gefragt werden, nur wird die Ablehnung des Vorhabens nicht mehr so leicht sein.“

Der Grund dafür ist, dass Steckersolargeräte, die in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter bestehen, erstmals in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen wurden. Durch die Änderung von §2 EEG gilt das überragende öffentliche Interesse für regenerative Anlagen zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit nun auch für die Kleinstanlagen. „Das ist eine enorme Verbesserung für Mieterinnen und Mieter, die selber Solarstrom für ihren Haushalt erzeugen wollen“, bekräftigt Sutter. Ebenso werde die Abschaffung der Anmeldepflicht von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber den Zubau beschleunigen, ist er überzeugt.

Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar

Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag nun noch einen Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar beschlossen. Er muss aber noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Üblicherweise treten Gesetze dann am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft. Nachdem auch der Bundesrat jetzt Sommerpause hat und seine erste Plenarsitzung erst für den 27. September 2024 anberaumt ist, wird ein Inkrafttreten frühestens im Oktober erfolgen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob das Thema Steckersolar dann auch tatsächlich auf der Agenda steht.

Steckersolar-Änderungsmonitor – immer auf dem Laufenden

Damit Bürgerinnen und Bürger sich laufend über wichtige gesetzliche Änderungen informieren und auch damit argumentieren können, hat die DGS auf ihrer Website den „Steckersolar-Änderungsmonitor“ ins Leben gerufen. Hier informieren die Fachleute konkret und aktuell darüber, was bereits in der Praxis nutzbar ist und was noch nicht. Zudem informiert die DGS in ihrem kostenfreien Newsletter, der wöchentlich am Freitag erscheint, über wichtige Änderungen.

Weitere Informationen: https://www.dgs.de/news/en-detail/190724-steckersolar-bald-noch-einfacher und https://www.dgs.de/service/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen