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KfW ändert zum 17. April die Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau

Wer bei der Gebäudesanierung noch in den Genuss der günstigen KfW-Bedingungen kommen will, sollte sich sputen. Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert nämlich ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153. So werden zum Beispiel nach dem Stichtag für besonders energieeffiziente Neubauten nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine zehnjährige Zinsbindung enthalten (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“). Die bislang mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.

Zudem wird in den Programmen 151/152 und 153 eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Es sind dann nur noch vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17. April beantragte Darlehen behalten allerdings ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.

Zusätzlich wird die provisionsfreie Dauer für die Bereitstellung reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird sechs Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet. Bislang waren zwölf Monate bereitstellungsprovisionsfrei. „Wenn sich der finanzökonomische Rahmen ändert, wirkt sich das auch auf die wirtschaftliche Attraktivität von Finanzierungshilfen für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau aus. Wer also für dieses Jahr die Sanierung plant oder in den nächsten Monaten neu bauen möchte, sollte jetzt noch schnell KfW-Mittel beantragen, um in den Genuss günstigerer Bedingungen zu kommen. Unter Umständen lohnt es sich sogar, erst längerfristig anstehende Maßnahmen vorzuziehen“, analysiert die Architektin Lale Küçük von der EnergieAgentur.NRW.

Weitere Informationen: www.kfw.de/151, www.kfw.de/153 und www.energieagentur.nrw