Solarparks weniger stark deckeln
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt, dass zudem der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte nicht genutzt werden dürfe. Er fordert dringende Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf. Die Verordnung zur künftigen Ausschreibung von Solarparks soll am 28. Januar 2015 das Bundeskabinett passieren. Sie betrifft nicht Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden.
Anders als bisher sollen Solarparks keine festen Fördersätze mehr erhalten. Ihre Solarstromleistung soll vielmehr über mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben werden. Die Bundesregierung wählt dieses Verfahren, um Vorgaben der Europäischen Union im Rahmen der Beihilfeleitlinien umzusetzen. Doch der nun vorliegende Verordnungsentwurf zu den Auktionskriterien stößt in der Solarbranche auf Kritik: „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August) jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken – 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal zehn Megawatt gedeckelt bleiben. Der BSW-Solar regt an, die Obergrenze zumindest für Projekte auf ökologisch belasteten Flächen (zum Beispiel Konversions- und Versiegelungsflächen) sowie auf den Flächen der BImA auf 25 Megawatt anzuheben. Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher. Eine höhere Projektobergrenze würde eine Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und andere Mengendegressionseffekte ermöglichen.
Während 2013 in Deutschland noch etwa 440 Solarparks mit einer Spitzenleistung von rund 1,2 Gigawatt neu errichtet wurden, kamen im letzten Jahr nur noch 200 Anlagen mit rund 0,6 Gigawatt neu hinzu. Solarstrom kann inzwischen in Deutschland an guten Solarpark-Standorten für unter zehn Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden und ist damit bei einer Gesamtkostenbetrachtung billiger als Strom aus konventionellen Atom- oder Kohlekraftwerken.
Weitere Informationen: www.bsw-solar.de
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