IVD kritisiert geplante „Kostenbremse“ im Gebäudesektor als Investitionshemmnis
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Ein Kabinettsbeschluss ist nach aktuellem Stand für den 13. Mai 2026 vorgesehen. Bereits im Vorfeld sorgt ein möglicher Bestandteil der Reform für politische und wirtschaftliche Diskussionen: eine sogenannte Kostenbremse für Mieter im Zusammenhang mit neuen fossilen Heizungen.

Nach Medienberichten sollen Vermieter künftig stärker an Folgekosten beteiligt werden, darunter der CO₂-Preis, Netzentgelte sowie Mehrkosten durch biogene Brennstoffe. Ziel dieser Regelung ist es offenbar, Kosten im Heizungsbereich gerechter zu verteilen und klimabezogene Preisbestandteile stärker in die Verantwortlichkeit der Vermieterseite einzubeziehen. Kritiker sehen darin jedoch eine Verschiebung von Lasten und eine Einschränkung der angestrebten Wahlfreiheit im Heizungskeller.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert deutliche Kritik an den Plänen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf bezeichnet die Kostenbremse als faktische „Investitionsbremse“ und warnt vor negativen Folgen für private Vermieter. Insbesondere kleinere Eigentümer würden erneut stärker belastet, obwohl sie bereits über bestehende Regelungen wie das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz an den Heizkosten beteiligt seien.
Aus Sicht des Verbands widerspricht die geplante Regelung dem politischen Ziel, mehr Flexibilität und Technologieoffenheit bei Heizsystemen zu ermöglichen. Statt Kosten zu senken, würden solche Mechanismen vor allem Verantwortlichkeiten verlagern und Fehlanreize schaffen, so die Argumentation. Zudem könne dies dazu führen, dass Einsparanreize im Betrieb von Heizsystemen auf Mieter übergehen und nicht strukturell im System selbst entstehen.
Die Bundesregierung selbst hat die konkrete Ausgestaltung der Reform bislang nicht abschließend festgelegt. Mit dem anstehenden Kabinettsbeschluss wird jedoch eine weitere Konkretisierung der energie- und klimapolitischen Vorgaben im Gebäudesektor erwartet.
Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.
