ArtikelHeizung/Warmwasser

Bis zu 50 Prozent Förderung für Solarthermie

Gas-Hybridheizung in der BEG-Förderung

Wer sich für die Kombination aus einem neuen Gas-Brennwertgerät und einer Solarheizung entscheidet, erhält für diese so genannte Gas-Hybridheizung ebenfalls die Förderquote von 30 Prozent. Wenn in diesem Fall eine alte Ölheizung ersetzt wird, steigt die Förderquote auf 40 Prozent. Mit iSFP-Bonus kommt man dann auf maximal 45 Prozent.

EE-Hybridheizung in der BEG-Förderung

Noch besser ist die BEG-Förderung, wenn man die Solarthermie-Anlage mit einem weiteren Wärmerzeuger auf der Basis erneuerbarer Energien koppelt. Denn die Kombination aus Pellet-Kessel und Solaranlage oder aus Wärmepumpe und Solaranlage erhält 35 Prozent Förderung. Mit Ölkesseltauschbonus und iSFP-Bonus summiert sich die Förderquote auf 50 Prozent. Für besonders emissionsarme Pellet-Kessel gibt es noch den Innovationsbonus Biomasse, der weitere fünf Prozentpunkte bringt. Anders als die anderen Boni gilt der Innovationsmodus nur für den Pellet-Kessel und nicht für die Umfeldmaßnahmen. Daher ergibt sich insgesamt für den Pellet-Kessel eine maximale Förderquote von 55 Prozent. Alle anderen Kosten wie auch die Solarthermie-Anlage erstattet der Bund dann mit bis zu maximal 50 Prozent.

Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt Listen mit förderfähigen Kollektoren, Wärmepumpen und Pellet-Kesseln. Für Pellet-Kessel, die den Innovationsbonus Biomasse erfüllen, gibt es auch eine spezielle Liste.

Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Solarthermie-Förderung im Neubau

Im Neubau fördert der Bund seit diesem Jahr die Heizung nicht mehr. Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards KfW55, KfW40 oder KfW40 plus bauen. Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus bei KfW55 17,5 Prozent der Kreditsumme. Beim KfW40-Effizienzhaus sind es 22,5 Prozent. KfW40 plus ist vom EE-Bonus ausgenommen. Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.

Kritik an der BEG-Förderung für die Solarthermie-Anlage

Den EE-Bonus können auch Investoren erhalten, die ein Sonnenhaus bauen. Denn 55 Prozent solare Deckung ist für ein Sonnenhaus ein Kinderspiel. Eine spezielle Förderung für diesen Haustyp gibt es aber nicht, obwohl das Sonnenhaus eine der umweltfreundlichsten Hausvarianten ist. Sie gewinnt die Heizenergie zum allergrößten Teil von der Sonne. Dabei nutzt sie eine robuste und langlebige Technik. Und Sonnenhäuser belasten vor allem die Stromnetze an kalten Tagen nicht, während strombasierte Heizungen dann besonders viel elektrische Energie benötigen.

Unverständlich ist auch, dass Pellet-Heizungen und Wärmepumpe 35 Prozent BEG-Förderung erhalten, Solarthermie aber nur 30 Prozent. Will der Gesetzgeber damit andeuten, dass die Solarthermie nur zweitklassig und gerade einmal so förderwürdig wie der fossil befeuerte Gaskessel ist? Das Gegenteil ist wahr: Die Solarthermie erntet Solarenergie, die kostenlos und nach menschlichen Maßstäben unendlich zur Verfügung steht. Sie benötigt nur ganz wenig Pumpenstrom, ansonsten ist sie völlig CO2-frei, klimaneutral und emissionslos. Wärmepumpen benötigen hingegen eine Menge Strom. CO2-frei und klimaneutral sind sie erst dann, wenn der ganze Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Pellet-Kessel sind nur dann CO2-neutral, wenn man nicht mehr Holz in ihnen verbrennt als im entsprechenden Zeitraum nachwachsen kann. Das limitiert ihren Einsatz und zudem emittieren sie Feinstaub und andere Schadstoffe. Keine Frage: Wärmepumpen und Pellet-Kessel sind für die Wärmewende notwendig, doch besser und damit förderwürdiger als Solarthermie sind sie beileibe nicht. Das BAFA-Merkblatt findet sich unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=8.

Weitere Informationen: www.solarthermie-jahrbuch.de