Bei der Integration dynamischer Stromtarife spielen die Ladegeräte eine wichtige Rolle
Das EnWG schreibt in §41a vor, dass alle Energieunternehmen ab Anfang nächsten Jahres dynamische Stromtarife in ihr Angebot aufnehmen. Auf diese Weise werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt, ihren Stromverbrauch so zu gestalten, dass sie von erneuerbaren Energien profitieren und hohen Verbrauch in kostengünstige Zeiten verlagern können. Sollen die Angebote beim Laden von Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, so muss das verwendete Ladegerät aber entsprechende Funktionen unterstützen.
Read More