Photovoltaik

Expertenkommentar von SolarMax zum Thema “EEG-Novelle”

Daniel Freudiger

“Deutschland galt lange Zeit als Vorreiter bei der Umsetzung der Energiewende, unter anderem durch die Förderprogramme für erneuerbare Energien”, meint Daniel Freudiger, Regional Manager DACH bei SolarMax. “Längst haben sich andere Märkte ambitioniertere Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt als Deutschland. Durch die Kürzungen der Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen wurden die Zubauzahlen zwar immer wieder gedrosselt, jedoch gab es weiterhin Bereiche, in denen die Photovoltaik ein Wachstum verzeichnen konnte. Zunächst zählten große Solarparks zu den Opfern der Kürzungsmaßnahmen, nun sind auch private PV-Anlagenbesitzer davon betroffen.”

“Mit der letzten Version der EEG-Novelle, die am 1. August 2014 in Kraft trat, wird schließlich die komplette Energiewende in Frage gestellt”, so Freudiger weiter. “Das Direktvermarktungskonzept des neuen EEG führt zu großer Verunsicherung und hemmt Investitionen in neue PV-Anlagen. Insbesondere im privaten Bereich können die komplexen Anforderungen und die schwer einschätzbare Rentabilität schnell zum K.O.-Kriterium werden.

Die nächste Stufe der Stromversorgung mit Hilfe dezentraler Energieerzeugungsanlagen und Eigenverbrauchssystemen ist kaum erreicht, so wird die Entwicklung unmittelbar wieder gebremst. Für eine schnelle Umsetzung der Energiewende, wie sie seitens der Bundesregierung vermeintlich angestrebt wird, ist die EEG-Novelle keineswegs förderlich.

Dennoch wird sich die Photovoltaik auf lange Sicht als rentable und zuverlässige Energiequelle durchsetzen. Strom aus fossilen Brennstoffen wird auch an der Strombörse bereits teurer gehandelt als Solarstrom, nur die indirekte Förderung durch die Bundesregierung lässt ihn überhaupt noch konkurrenzfähig bleiben.

Aber die Motivation für die Investition in Solarenergie sollte neben der monetären Vergütung eine andere sein: Nämlich die Investition in eine zukunftsträchtige und nachhaltige Energiequelle, die sich selbst in Anbetracht der neuen Gesetzgebung und sinkender Vergütungssätze bezahlt machen wird.”

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