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Expertenkommentar von Florian Langner, Projekt-Manager bei der BBB Umwelttechnik GmbH, zum Thema “EEG-Novelle”

Florri

“Das EEG 2.0 wurde in rekordverdächtiger Zeit durch alle Instanzen ‘gepeitscht’ und trat am 1. August 2014 in Kraft”, so Florian Langner, Projekt-Manager bei der BBB Umwelttechnik GmbH. “Verbunden mit dem novellierten Gesetz ist eine Vielzahl von Neuregelungen für die Windenergie an Land.”

“Durch die Streichung sämtlicher Boni werden die resultierenden ‘Vergütungssätze’ nicht nur grundsätzlich gesenkt, in Verbindung mit der verpflichtenden Direktvermarktung und den dabei anfallenden Kosten, werden Betreiber von neuen Windparks vielmehr zu einer ‘Zwangsabgabe’ genötigt”, meint Langner weiter. “Die Alternative zur Direktvermarktung, die Ausfallvergütung, ist gewollt finanziell unattraktiv und wird langfristig keine Rolle spielen. Umso wichtiger werden in Zukunft DV-Verträge und deren Ausgestaltung. Die grundsätzliche Anpassung der Degression von ‘Vergütungssätzen’ an den vorherigen Zubau ergibt auf den ersten Blick Sinn, ist jedoch mit den langen Planungsphasen von Windparks kaum vereinbar und negiert einen der Erfolgsgaranten der bisherigen Energiewende, die planbare, festgeschriebene Vergütung. In Folge dieser ‘Fehlinstrumentierung’ werden Investitionen in Neuplanungen derzeit eher verhalten getätigt, wodurch ‘mutige’ Marktteilnehmer zukünftig überfördert werden könnten. Mit dem Anlagenregister wurde ein sehr sinnhaftes, aber auch notwendiges Instrument eingeführt. Für Betreiber, aber auch für Planer sind die mit dem Anlagenregister verbundenen Meldepflichten zwingend zu berücksichtigen, da andernfalls empfindliche Strafen drohen. Mit großer Sorge sind die Entwicklungen ab 2017 zu beobachten. So sind bisher keine positiven Ausschreibungsmodelle bekannt. Vielmehr führten Ausschreibungsmodelle in anderen Märkten häufig zur Unterschreitung der Ausbauziele und zu einer Homogenisierung der Märkte, die auf hohe Marktbarrieren für kleine Akteure zurückzuführen ist. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesregierung die ‘Quadratur des Kreises’ in Hinblick auf den Erhalt der Akteursvielfalt gelingt und Ausnahmeregeln wie die ‘De-Minimis-Regeln’ konsequent aufgegriffen werden.”

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