ArtikelElektromobilität

Elektromobilität in der Handwerksflotte – was spricht dafür?

Zugleich lohnt sich gerade jetzt der Umstieg auch aus finanzieller Sicht. Als Anreiz für das Umrüsten auf eine Elektroflotte haben Staat und Automobilhersteller gemeinsam Subventionen wie den „Umweltbonus“ geschaffen. Noch bis Ende 2022 ist zusätzlich zum „Umweltbonus“ die sogenannte „Innovationsprämie“ für privat und geschäftlich genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge erhältlich. Diese wurde im Rahmen des Konjunkturpakets wegen der Coronakrise eingeführt und verdoppelt den Bundesanteil der Förderung.

Bild: ATU Flottenlösungen

Dank „Umweltbonus“ und „Innovationsprämie“ wird der Kauf reiner E-Autos folglich mit bis zu 9.000 Euro subventioniert. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro, sofern sie die Förderungsauflagen erfüllen (höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer oder rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern). Laut aktuellem Stand soll es ab 2023 nur noch den einfachen Bundesanteil im Rahmen des „Umweltbonus“ geben, bevor die Förderung für Gewerbetreibende ab September 2023 sogar ganz wegfällt.

Elektromobilität: Basis für einen nachhaltigen Handwerksbetrieb

Das Potenzial von Elektromobilität geht aber noch deutlich über die monetären Vorteile hinaus. Mit einer elektrischen Flotte können Installateure und Fachhandwerker ein Zeichen setzen und dazu beitragen, dass ihr Betrieb als zukunftsorientiertes Unternehmen positiv wahrgenommen wird. Denn in der Außenwirkung haben E-Transporter einen imagefördernden Effekt. Ausgehend von einem modernen, schadstoffarmen Fuhrpark wird meist das gesamte Unternehmen quasi automatisch mit Klimafreundlichkeit und verantwortungsvollem Handeln assoziiert.

Eine umweltbewusste Unternehmensführung lässt sich allerdings auch explizit darstellen. In Konzernen sind detailliert ausgearbeitete und einsehbare Nachhaltigkeitskonzepte längst weit verbreitet, aber auch im Handwerk entscheiden sich immer mehr Betriebe dafür, dass sie ihre CO2-Emissionen bewusst reduzieren und dieses Vorgehen nach außen hin kommunizieren möchten. Künftig soll es für Handwerksunternehmen ab einer bestimmten Größe sogar verpflichtend sein, einen ESG-Bericht (Environment Social Governance) über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu erstellen.

Der Umstieg auf E-Fahrzeuge ist hierbei ein entscheidender Hebel, mit dem sich die Senkung des ökologischen Fußabdrucks belegen lässt. Mehr noch: Das neue Mobilitätskonzept kann der erste Schritt einer umfassenden Strategie für mehr Nachhaltigkeit und CO2-Einsparung sein. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage für eine autarke Energieversorgung oder die Errichtung von Ladesäulen auf dem Firmengelände. Zudem können Handwerker außerhalb der eigenen Unternehmensgrenzen ansetzen und ihre ökologische Verantwortung durch die Wahl eines ebenfalls nachhaltig agierenden Geschäftspartners unterstreichen – denkbar sind hier Lieferanten oder Werkstattbetriebe, die, wie ATU, ihre Altmaterialien umweltgerecht entsorgen und einem Recycling-Prozess zuführen.