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Elektromobilität in der Handwerksflotte – was spricht dafür?

Autor/Redakteur: Georg Thoma, Director Fleet und B2B Partnerships bei ATU Flottenlösungen/gg

Das Fahren mit Strom steht heute ganz oben auf der Agenda, wenn es um moderne Fortbewegung geht. Was viele nicht wissen: Die Historie der Elektromobilität reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Damals präsentierte der Physiker M. Gustave Trouvé bei der Internationalen Elektrizitätsausstellung im Jahr 1881 ein bis zu zwölf km/h schnelles Dreirad, das mit Elektromotor und wiederaufladbarer Batterie ausgestattet war. Über die Jahrzehnte hinweg folgten viele weitere Entwicklungsschritte. Die Ölkrise in den 1990er-Jahren gilt schließlich als einer der entscheidenden Wegbereiter alternativer Antriebsformen. Doch der große Durchbruch ließ noch etwas auf sich warten: Elektroautos in dem Sinne, wie wir sie heute kennen, kamen vor rund 20 Jahren in zunächst kleineren Stückzahlen auf den Markt.

Bild: ATU Flottenlösungen

Seit drei Jahren geht der Nachfragetrend in puncto Elektromobilität jedoch steil nach oben; unter anderem durch staatliche Prämien verdoppeln sich mittlerweile die Zulassungszahlen jedes Jahr. Insgesamt 44.389 Neuwagen mit rein elektrischem Antrieb wurden in Deutschland laut Kraftfahrt-Bundesamt im September 2022 erstmals zugelassen. Dies entspricht einem Wachstum von 31,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im September stand mit dem Tesla Model Y auch zum ersten Mal ein reines E-Auto an der Spitze der am häufigsten zugelassenen Pkw-Modelle. Auch immer mehr Handwerksbetriebe erkennen die Vorteile der Elektromobilität und rüsten ihre Flotten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen auf.

Geringe Betriebskosten, wenig Wartungsaufwand

Ein überzeugendes Argument dafür ist die höhere Wirtschaftlichkeit von E-Autos gegenüber Benzinern und Dieselfahrzeugen. Dies beginnt schon bei den Betriebskosten: Die Preise für Strom liegen meist deutlich unter den aktuellen Rekordwerten fossiler Brennstoffe. Auch steuerlich lohnt sich ein zügiger Wechsel, denn batterie-elektrische Fahrzeuge, die noch bis 2025 zugelassen werden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Hinzu kommt die seit Januar 2021 geltende stärkere CO2-Gewichtung bei der Steuerbemessung im Kraftfahrzeugsteuergesetz, die bei herkömmlichen Pkws aufgrund ihres Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes zu einem dauerhaften Kostenfaktor wird.

Elektrisch betriebene Sprinter und Co. weisen außerdem meist eine lange Lebensdauer auf und haben einen geringen Wartungsbedarf. Ihre Motoren sind aus technischer Sicht viel einfacher konzipiert als Verbrennungsantriebe und dadurch weniger anfällig für Schäden. Generell haben E-Autos weniger Verschleißteile. Komponenten wie Getriebe, Lichtmaschine, Zahn- oder Keilriemen sind bei einem Elektroauto gar nicht erst verbaut. Dadurch bleiben auch die hohen Werkstattkosten aus, die üblicherweise mit dem Ausfall oder der Beschädigung dieser Teile verbunden sind.

Nichtsdestotrotz sollten Installateure und Handwerksbetriebe bei der Anschaffung von E-Dienstwagen die Punkte Wartung und Reparatur nicht außer Acht lassen. Denn wer in Zukunft für sein Elektroauto Werkstattleistungen bei einem bestimmten Anbieter in Anspruch nehmen möchte, sollte vorab sicherstellen, dass dessen Angebot auch auf E-Mobilität ausgerichtet ist. Dies gilt vor allem, wenn es sich dabei nicht um die Hersteller-Vertragswerkstatt, sondern einen freien Servicepartner handelt. Das heißt konkret: Flottenverantwortliche sollten klären, ob die Werkstatt über die nötigen Geräte verfügt, um Arbeiten in den drei Hochvoltstufen durchführen zu können, und ob die Mitarbeiter speziell im Bereich Elektromobilität ausgebildet sind. Denn nicht jeder Kfz-Dienstleister kann alle anfallenden Inspektionen und Reparaturen an E-Fahrzeugen jeglicher Hersteller und Modelle bearbeiten. 

Rechtliche Vorschriften und Förderungen

Aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen machen im Handwerk die Entscheidung leichter, spätestens jetzt damit zu beginnen, die eigene Flotte zu elektrifizieren. Denn wenn Verbrennungsfahrzeuge nur noch eingeschränkt mobil sein können, hat dies direkte Auswirkungen auf den Fuhrparkbetrieb und das Tagesgeschäft. Bereits heute existieren regionale Fahrverbote für Dieselmodelle der Schadstoffklassen Euro eins bis fünf wie in Hamburg (seit 2018), Stuttgart (seit 2019) oder Berlin (seit 2019). In der Regel sind Gewerbetreibende davon ausgenommen, aber zum Beispiel in Darmstadt (seit 2019) müssen örtliche Handwerker eine Sondergenehmigung für ihre Dieselfahrzeuge beantragen. Der jüngste Beschluss der EU, Neuzulassungen von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 komplett zu verbieten, ist da nur der krönende Abschluss solcher einschränkenden Maßnahmen und zeigt deutlich den unabwendbaren Trend hin zu Elektromobilität auf.