Hauskäufer müssen energetisch Nachrüsten
Ältere Wohnhäuser befinden sich oft in einem schlechten energetischen Zustand. Viele von ihnen wurden nicht oder nur in Teilen modernisiert. Deswegen wird es unter Umständen gesetzlich gefordert, solche Altbauten nach dem Kauf energetisch nachzurüsten. Konkret gibt es dreierlei Nachrüstpflichten für Käuferinnen und Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Zunächst ist es erforderlich, die Warmwasser- und Heizungsleitungen zu dämmen, die sich in ungeheizten Räumen befinden. Zweitens müssen diejenigen Heizungen ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Und drittens sind oberste Geschossdecken, die über keine Dämmung verfügen, mit einer solchen zu versehen. Für all diese Maßnahmen haben die Hauskäufer zwei Jahre Zeit. Generell gilt, dass die Häuser, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden, von der Nachrüstpflicht betroffen sind. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass sich die dazu erforderlichen Investitionen wirtschaftlich rechnen.
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