HintergrundNews

Wenn für den Klimaschutz keine Baugenehmigung erforderlich ist

Vorgärten ohne Hecken und Beete sind pflegeleicht und deswegen beliebt. Bei vielen neu gebauten Wohnhäusern legen die Bauherrn einen klassischen Schottergarten an. Zur Zeit gewinnen Themen wie das Insektensterben und der Wassermangel aber immer mehr an Bedeutung. Man sollte also verstärkt berücksichtigen, dass Kieswüsten die Biodiversität extrem behindern. Naturnah belassene Grünflächen liegen deswegen im Interesse aller, nicht zuletzt des Gesetzgebers.

Kieswüste nein danke! Begrünen oder Bußgeld in Kauf nehmen. (Bildrechte: Koenen Bauanwälte)

So sehen die jeweiligen Landesbauordnungen in ihren Vorschriften zur Gestaltung nicht überbauter Flächen vor, dass diese zu begrünen sind. Dafür sind generell keine gärtnerischen Vorgaben einzuhalten, jedoch haben Gemeinden mit Blick auf Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen auch ihren Mitsprachespielraum. „Inwieweit Städte und Gemeinden durch örtliche Bauvorschriften Begrünung privater Grundstücke steuern können, hat jüngst eine Entscheidung des OVG Lüneburg gezeigt“, beobachtet Morten Steimann, Rechtsanwalt bei Koenen Bauanwälte und Experte im Bereich des öffentlichen Baurechts. Vermehrt machen sich kommunale Mitarbeiter der Gemeinden auf die Suche nach toten Gärten und wenden sich an die Eigentümer. „Dann heißt es: Begrünen oder Bußgeld in Kauf nehmen“, so Steimann. Allerdings gibt es baurechtliche Ausnahmen, zum Beispiel für Zufahrten und Gartenwege.

Weitere Informationen: bauanwaelte.de