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Heizung/WarmwasserNews

Austauschpflicht für 30-jährige Heizungen

Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde, da Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, eventuell ausgetauscht werden müssen. Das Informationsprogramm “Zukunft Altbau”, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird, weist auf diese Tatsache hin. Laut Gebäudeenergiegesetz ist die Modernisierung von Heizungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Zukunft Altbau rät dazu, rechtzeitig eine konkrete Planung vorzunehmen, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, die sich mit erneuerbaren Energien betreiben lassen, vorbereitet.

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Heizung/WarmwasserNews

Aus für Heizungen nach 30 Jahren

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt. Dazu rät Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind vor allem Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiterlaufen. Prüfen sollte man jedoch, ob es sich lohnt, sie schon früher auszutauschen. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt“, empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. So mache man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankungen. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon [at] zukunftaltbau.de.

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