Regeln für neue Heizungen in Bestandsgebäuden
Es ist geplant, dass das Heizen ab 2045 nur noch mit erneuerbaren Energieträgern realisiert werden soll. Daraufhin weisen die Anforderungen, die in der aktuellen Fassung des GEG an Gebäude verankert worden sind. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden sind – anders als die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien in ausgewiesenen Neubaugebieten – auch dieses Jahr in der Lage, Heizungen ihrer Wahl zu installieren. Heizungen, die auf Öl und Gas basieren, werden erst 2045 generell verboten.
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