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Merkblatt zum Thema „Schimmelpilzbefall im Haus vorbeugen und beseitigen“

Das neue Merkblatt von Zukunft Altbau über Schimmel in Wohnungen – und was man dagegen tun kann (Foto: Zukunft Altbau)

Schimmel in Gebäuden ist ein Indiz für schlechtes Raumklima und kann die Gesundheit der Bewohner ernsthaft beeinträchtigen. Richtiges Verhalten und energetische Sanierungsmaßnahmen verringern diese Gefahr erheblich. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat dazu ein neues Merkblatt veröffentlicht. Es zeigt auf, wie Gebäudeeigentümer und -nutzer Schimmelpilzbefall verhindern und beseitigen können. Wichtig ist vor allem das regelmäßige Stoß- und Querlüften der Räume, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu befördern. Darüber hinaus bieten gezielte Dämmmaßnahmen Schutz vor den meist grauen und schwarzen Flecken. Ist Schimmelpilzbefall in kleinerem Umfang bereits vorhanden, können die Bewohner selbst aktiv werden. Hat der Fleck eine Fläche von mehr als 0,5 Quadratmeter, müssen Profis das Problem beseitigen. Anschließend sollte die Ursache behoben werden. Neutrale Informationen zur Sanierung von Wohngebäuden gibt es auch über das für Anrufer kostenfreie Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Die Ursachen für Schimmel sind vielfältig. Neben direkt ins Gebäude eingebrachter Feuchtigkeit durch undichte Dächer, defekte Wasserleitungen und Regenrohre gibt es verschiedene Schwachstellen an der Gebäudehülle, die ein Risiko für Schimmelbildung darstellen. Die häufigste Ursache für die gefürchteten Flecken sind schlecht oder ungedämmte Gebäude, bei denen beispielsweise Gebäudeecken innen besonders abkühlen. Wenn dann noch im Winter erhöhte Luftfeuchtigkeit nicht konsequent nach außen weggelüftet wird, wächst der Schimmelpilz auf allen Baumaterialien, die ihm eine entsprechende Nähstoffbasis bieten.

„Typische Beispiele sind Schimmelecken in nicht ausreichend belüfteten und kühl gehaltenen Schlafzimmern“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Wenn Schäden immer wiederkehren, sind energetische Sanierungsmaßnahmen angebracht. Hierfür sollte ein Sachverständiger, der Erfahrung in der Beurteilung von Schimmelpilzbefall besitzt, zu Rate gezogen werden.

Gebäudeeigentümer können aber auch durch eigenes Verhalten das Schimmelrisiko senken. Mit frischer Luft und gleichmäßig verteilter Wärme wird überschüssige Feuchtigkeit aus den Räumen weggelüftet. Ein Thermo-Hygrometer hilft, um die Luftfeuchte im Blick zu behalten. „Empfohlen sind 20 Grad Celsius und weniger als 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit während der Heizperiode“, erläutert Hettler.

Wenn die Luftfeuchtigkeit steigt – etwa durch kochen und duschen – ist ein Stoß- und Querlüften der Räume eine gute Möglichkeit, um die Feuchtigkeit zu reduzieren, ohne Wände und Böden auszukühlen. Auch Wäschetrocknen in der Wohnung ist problematisch: So wird viel Feuchtigkeit in die Wohnung gebracht. Grundsätzlich gilt: Je schlechter die Innenseite der Außenwände belüftet sind, desto anfälliger sind sie für Schimmel. Kühle Wände sollten daher nicht mit Möbeln verstellt werden.

Ist eine betroffene Fläche kleiner als etwa 70 mal 70 Zentimeter, können Eigentümer den Schimmel mit einer entsprechenden Ausrüstung und dem richtigen Mittel selbst beseitigen. Manche Menschen sollten das jedoch nicht tun: „Allergiker, Asthmatiker oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sollten eine Schimmelbehandlung auf keinen Fall selber durchführen“, so Hettler. Größerer Schimmelpilzbefall ist dagegen ein klarer Fall für den Fachmann. Qualifizierte Dienstleister sollten Eigentümer ganzheitlich beraten und einen neutralen, mindestens zweitägigen Ausbildungslehrgang bei einem Fachverband nachweisen können.

Zu einem fundierten Sanierungsplan gehören vier Stufen: Erstens eine ausführliche Prüfung des Schimmelverdachts. Zweitens Schutzmaßnahmen, wie das Abdecken befallener Stellen oder gar die Sperrung betroffener Räume. Drittens eine fachgerechte Sanierung, bei der Experten die befallenen Materialien entfernen und den Sanierungsbereich gründlich reinigen. Und viertens schließlich die Ursachenbehebung, zum Beispiel durch eine Außenwandwärmedämmung oder der Installation einer Lüftungsanlage. Das neue Schimmel-Merkblatt, eine Liste von Sachverständigen zur Erkennung und Einstufung von Schimmelbefall sowie eine Liste mit ausgebildeten Betrieben zur Schimmelpilzentfernung finden sich unter www.zukunftaltbau.de/im-eigenheim/sanierung/gebaeudehuelle.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de