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Charging-as-a-Service – Ladeinfrastruktur mieten anstatt kaufen

Autor/Redakteur: Christoph Erni, CEO der Juice Technology AG/gg

Die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietwohnungen stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Um auf dem eigenen Parkplatz eine Lademöglichkeit schaffen zu können, müssen Mieter erst beim Vermieter anfragen und Wohnungseigentümer mussten bisher das Einverständnis der anderen Eigentümer einholen.

Bild: Juice Technology

Dann tauchen Fragen auf wie: Wer bezahlt die Installation, wer die Ladestation? Gehört diese zur Wohnung und Parkplatzausstattung oder übernimmt sie bei Mietobjekten der Mieter selbst? Eine erste Erleichterung schafft hier die WEG-Reform, die es jedem Eigentümer und Mieter ermöglicht, eine Ladestation zu installieren, ohne dabei das Einverständnis aller übrigen Wohnungsbesitzer einholen zu müssen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzesentwurfs hat jede/r Wohnungseigentümer/in einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten einen Einbau der Lademöglichkeit durchzuführen. Mieter werden laut Gesetzesentwurf dann ebenfalls im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ebenfalls auf eigene Kosten die genannten Ein- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Hohe Nachfrage nach verfügbaren Ladestationen am Wohn- und Arbeitsort

Durch den Umstieg auf Elektromobilität und die steigende Nutzung von Elektrofahrzeugen steigt auch der Bedarf nach Lademöglichkeiten, der sich besonders auf den Wohnort und den Arbeitsort fokussieren wird. Die großen Automobilhersteller bringen viele neue E-Automodelle auf den Markt und vereinfachen dadurch den Zugang zur Mobilität für die breite Masse – unter anderem durch günstigere Fahrzeuge. Die aktuellen Fördermaßnahmen tun hier ihr Übriges.

Folglich wird auch auf dem Immobilienmarkt eine verfügbare Lademöglichkeit am Wohnort zum ausschlaggebenden Kriterium bei der Wahl des Miet- oder Kaufobjekts. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Installation einer Ladestation, sondern auch um ein passendes Verwaltungs- und Abrechnungssystem. Insbesondere bei Mietobjekten ist eine saubere Abrechnung des Bezugs unabdingbar.

Bild: Juice Technology

Die Hauptgründe, die für viele Eigentümer aktuell jedoch gegen eine Installation von Ladestationen sprechen, sind der nicht unmittelbar erkennbare Nutzen für die Eigentümerschaft, die finanzielle Belastung und der Installations- und Planungsaufwand. Es gibt zwar Finanzierungsmöglichkeiten doch um die Installation, die Erschließung und die Planung muss sich der Nutzer weiterhin selbst kümmern. Und das sorgt für Überforderung.

Charging-as-a-Service: kostengünstig und sorgenfrei

Damit Hausverwaltungen, Betreiber großer Parkareale, Parkhäuser oder Tiefgaragen und auch Immobilienbesitzer beim Umstieg auf Elektromobilität und beim Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützt und entlastet werden können, gibt es diese auch auf Mietbasis. Im Idealfall umfasst das Mietmodell dann neben den Ladestationen auch die Planung der Infrastruktur, die Stromverteilung in der Tiefgarage, die Installation, die Verwaltung, den Support, ewige Garantie, kostenlose Updates der Stationen over-the-air und den Service.

Teure Initialkosten können so vermieden werden und auch Investitionsanträge zur Finanzierung der Ladestationen entfallen. Charging-as-a-Service stellt eine enorme Entlastung für alle Eigentümer und Verwalter dar und bietet eine schnelle und nachhaltige Möglichkeit auf den gesellschaftlichen Wandel zu reagieren. Schon jetzt steigt der Wert der Immobilie, wenn eine Lademöglichkeit vorhanden ist. Künftig wird das ein ausschlagendes Kriterium sein, ob man sich für oder gegen den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie entscheidet.

Weitere Informationen: www.juice-world.com/services