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FörderungNews

Informationen zur diesjährigen Heizungsförderung

Das neue Heizungsgesetz, auch bekannt unter dem Namen GEG (Gebäudeenergiegesetz), trat Anfang dieses Jahres in Kraft. Das gleiche gilt auch für neue Förderlichtlinien der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Diese sollen mehr Klarheit bringen und legen zudem fest, dass die Fördermittel, die beim Heizungstausch ausgezahlt werden, ab jetzt nur noch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhältlich sind. Ab dem 27. 2. dieses Jahres wird es vermutlich möglich sein, erste Anträge einzureichen.

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Bau/SanierungFörderung

Förderung von energetischen Sanierungen: neue Rahmenbedingungen zur Jahresmitte

Der Bund wird ab nächsten Monat energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 50 Prozent fördern. Diese verbesserte Förderung, bei der die Zuschüsse des Staates pro Wohneinheit um bis zu 27.000 Euro steigen, gehört zur zweiten Stufe der BEG, also der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese kann schon jetzt beantragt werden und tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Effizienzklasse 40 ist mit einer guten Förderung neu dazugekommen und es lässt sich für alle, die nach dem Abschluss der Sanierung hauptsächlich erneuerbare Energien einsetzen, ein Bonus von insgesamt fünf Prozentpunkten realisieren. Darüber hinaus können die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auch von der Erhöhung der Kosten, die förderfähig sind profitieren. Die genannten förderfähigen Kosten erhöhen sich von von 120.000 auf 150.000 Euro. Das alles macht die Förderung der energetischen Sanierungen attraktiver als jemals zuvor.

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