Informationen zur diesjährigen Heizungsförderung
Das neue Heizungsgesetz, auch bekannt unter dem Namen GEG (Gebäudeenergiegesetz), trat Anfang dieses Jahres in Kraft. Das gleiche gilt auch für neue Förderlichtlinien der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Diese sollen mehr Klarheit bringen und legen zudem fest, dass die Fördermittel, die beim Heizungstausch ausgezahlt werden, ab jetzt nur noch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhältlich sind. Ab dem 27. 2. dieses Jahres wird es vermutlich möglich sein, erste Anträge einzureichen.
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