Heizung/WarmwasserNews

2023 wird die Überprüfung für eine große Zahl an Gasheizungen zur Pflicht

Im Jahr 2023 sind viele Wohngebäude, die über Gasheizungen verfügen, verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Nach einer von der Bundesregierung am 1. Oktober 2022 herausgegebenen Verordnung muss diese Überprüfung in Gebäuden, die zehn Wohneinheiten oder mehr umfassen, bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden. Das Informationsprogramm Zukunft Altbau, gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg, weist auf diese Tatsache hin. Entdecken die Fachleute bei der Prüfung Mängel, so besteht die Pflicht, die Heizung zu optimieren. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt, so ist dieser ebenfalls vorgeschrieben.

Nach einer Heizungsoptimierung heizt man effizienter und spart Geld (Foto: Zukunft Altbau)

Das Ziel der Verordnung liegt darin, dass bestehende Heizungen möglichst effizient und bedarfsgerecht laufen. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend. Sinnvoll ist es, die Heizungsprüfung möglichst bald vorzunehmen, um frühzeitig Kosten zu sparen. Sie kann auch an einen anstehenden Termin mit dem Schornsteinfeger, eine Wartung oder einen ausführlichen Heizungscheck gekoppelt werden. Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung wollen immer mehr Haushalte weg von ihrer alten Gasheizung. Doch bis zu einem Tausch vergehen oft mehrere Monate bis zu einem guten Jahr. Bestehende Gasheizungen sollten bis dahin möglichst effizient laufen. Das fordert nun auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Sie verpflichtet Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit Gasheizungen zu einer Überprüfung ihrer Anlage.

Heizungsprüfung auf anstehende Termine legen

Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen. Sie ist für die meisten Eigentümer sinnvoll. Wird die Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt, liegt der Aufwand in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen sind aufwendiger und teurer. Sie können die Betriebskosten jedoch um bis zu 15 Prozent senken. Die Kosten für Prüfung und Optimierung sind in vielen Fällen schnell wieder eingespielt – und danach spart man dauerhaft Geld.

Angesichts der starken Auslastung der Fachbetriebe empfiehlt sich eine Kopplung an einen bereits vereinbarten Termin. Beispiele sind die Feuerstättenschau des Schornsteinfegers und die Heizungswartung. Bei der Heizungsprüfung geht es darum zu klären, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind und die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. Außerdem wird geprüft, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren durchgeführt werden sollen.

Was an der Heizung optimiert werden kann

„Zeigt sich bei dieser Überprüfung, dass die Heizungsregelung grundlegend besser eingestellt werden kann, übernehmen das die Experten meist gleich mit“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „So können Räume tagsüber mit der gewünschten Temperatur bedarfsgerecht beheizt werden.“ Es empfiehlt sich, nachts die Temperatur über die Einstellung des Zeitprogramms herunterzuregeln. Eine deutlich niedrigere Vorlauftemperatur ab etwa einer Stunde vor dem Schlafengehen bis kurz vor dem Aufstehen spart vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden Heizkosten ein.

Während längerer Abwesenheit wie beispielsweise im Winterurlaub sollten Hauseigentümer die Heizungstemperatur deutlich absenken, außerhalb der Heizperiode empfiehlt es sich, die Heizung ganz auszuschalten. Falls erforderlich, ist es ausreichend, wenn der Kessel lediglich warmes Wasser zum Duschen oder Spülen erzeugt.

Weitere Optimierung: Hydraulischer Abgleich durchführen

Eine zusätzliche Optimierung und Effizienzmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Ein fachkundig durchgeführter Abgleich in einem Zusatztermin sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die individuell erforderliche Menge Heizungswasser ankommt und auch entfernt liegende Heizkörper ausreichend warm werden. Verpflichtend ist der hydraulische Abgleich zwar nur für Wohngebäude mit Gasheizung ab sechs Wohneinheiten. Er lohnt sich aber auch für kleine Häuser und andere Brennstoffe. Meist kann nach dem hydraulischen Abgleich die Vorlauftemperatur reduziert werden. Das spart Kosten, weil der Heizkessel effizienter arbeiten kann.

Der hydraulische Abgleich sollte nach dem Verfahren B erfolgen und auf der Grundlage einer Heizlastberechnung für die einzelnen Räume erfolgen. Das kostet zwar etwas mehr als die Einstellungen nach dem Schätzverfahren A auf Basis des Flächenansatzes. Allerdings ist der Abgleich nach dem Verfahren B wesentlich genauer und für eine geplante Umrüstung auf eine Wärmepumpe und deren effizienten Betrieb sogar unumgänglich.

Heizungspumpe richtig einstellen und Rohre dämmen

Auch beim Betrieb der Heizungspumpe gibt es oftmals Optimierungspotenzial: „Ist noch keine Hocheffizienzpumpe vorhanden und läuft die alte Pumpe womöglich auf konstant hoher Stufe, verursacht das Zusatzkosten beim Heizenergieverbrauch und beim Strom“, sagt Hettler. „Bei alten Heizungspumpen lagen die Stromkosten in der Vergangenheit bei bis zu 160 Euro im Jahr. Durch die gestiegenen Strompreise wird es künftig deutlich mehr und ein Tausch der Pumpe lohnt sich noch schneller. Fachleute empfehlen generell den Einbau von selbstregulierenden und stromsparenden Hocheffizienzpumpen. Diese verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom.

Weiterhin werden bei der Heizungsoptimierung bei Bedarf Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren durchgeführt. Ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen sollten rundherum mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden; dies spart zusätzlich Heizenergie.

Heizungsprüfung und Heizungscheck

Beachtet werden sollte: Die Heizungsprüfung darf man nicht mit einem Heizungscheck verwechseln. Beim Check geht die Technikerin oder der Techniker noch einen Schritt weiter und inspiziert und dokumentiert das komplette Heizsystem. Die Ergebnisse des Checks sind dadurch genauer. Letztendlich führen sie aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Heizungsprüfung.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de