{"id":8363,"date":"2018-02-09T11:09:27","date_gmt":"2018-02-09T10:09:27","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=8363"},"modified":"2018-02-05T12:14:11","modified_gmt":"2018-02-05T11:14:11","slug":"foerderung-von-oekoheizungen-bafa-antraege-jetzt-vor-dem-kauf-stellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=8363","title":{"rendered":"F\u00f6rderung von \u00d6koheizungen: Bafa-Antr\u00e4ge jetzt vor dem Kauf stellen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_8364\" aria-describedby=\"caption-attachment-8364\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/?attachment_id=8364\" rel=\"attachment wp-att-8364\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-8364\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/ZA-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/ZA-300x200.jpg 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/ZA.jpg 750w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-8364\" class=\"wp-caption-text\">Holzpelletheizung und Solarthermieanlage auf Hausdach \u2013 Antr\u00e4ge f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Heizungen m\u00fcssen seit 2018 vor dem Kauf gestellt werden (Foto: Zukunft Altbau)<\/figcaption><\/figure>\n<p>Hauseigent\u00fcmer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten auch 2018 eine Bundesf\u00f6rderung in Form von Zusch\u00fcssen. Sie sollten jedoch eine \u00c4nderung bei der Antragstellung ber\u00fccksichtigen. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin, dem vom Umweltministerium Baden-W\u00fcrttemberg gef\u00f6rderten Informationsprogramm. Wer eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage oder eine W\u00e4rmepumpe erwerben m\u00f6chte, muss seit dem 1. Januar die F\u00f6rderung vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Bislang reichte es aus, den F\u00f6rderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Die Neuregelung gleicht die Regeln an die der KfW an: Auch hier gilt: Erst beantragen, dann kaufen. F\u00fcr Anlagen, die im vorigen Jahr in Betrieb gegangen sind, gilt eine \u00dcbergangsregelung. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei \u00fcber das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\">www.zukunftaltbau.de<\/a>.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Hauseigent\u00fcmer, die im Jahr 2017 ein klimafreundliches Heizsystem in Betrieb genommen haben, k\u00f6nnen noch bis zu neun Monate danach eine F\u00f6rderung beantragen. \u201eWer am 31. Dezember seine neue Heizung eingeschaltet hat, kann bis zum 30. September 2018 einen F\u00f6rderantrag stellen\u201c, erkl\u00e4rt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Daf\u00fcr muss ein zus\u00e4tzliches Formular der Bafa ausgef\u00fcllt werden. F\u00fcr Anlagen, die seit dem 1. Januar 2018 beauftragt wurden, ist die M\u00f6glichkeit der nachtr\u00e4glichen Antragstellung ausnahmslos abgeschafft.<\/p>\n<p>An der H\u00f6he der F\u00f6rderung \u00e4ndert sich nichts: K\u00e4ufer von Solarkollektoren zur Brauchwassererw\u00e4rmung etwa erhalten bis zu 50 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Solarfl\u00e4che, mindestens jedoch 500 Euro. Wer sich f\u00fcr eine Solarkollektoranlage entscheidet, die auch noch die Heizung unterst\u00fctzt, f\u00fcr den steigt der Zuschuss auf bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Solarfl\u00e4che. Hier betr\u00e4gt der Mindestf\u00f6rderbetrag 2.000 Euro.<\/p>\n<p>Pelletofenk\u00e4ufer bekommen bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter W\u00e4rmeleistung. Bei Pellet\u00f6fen mit Wassertasche betr\u00e4gt die Mindestf\u00f6rderung 2.000 Euro, bei Pelletkesseln 3.000 Euro und bei Pelletkesseln mit einem neuen Pufferspeicher 3.500 Euro. Hackschnitzelanlagen und Scheitholzanlagen berechtigen zu 3.500 beziehungsweise 2.000 Euro F\u00f6rderung.<\/p>\n<p>Auch W\u00e4rmepumpen werden finanziell unterst\u00fctzt. Elektrische W\u00e4rmepumpen mit der W\u00e4rmequelle Luft kommen auf 40 Euro je Kilowatt W\u00e4rmeleistung, mindestens 1.300 Euro. Bei elektrischen W\u00e4rmepumpen mit Wasser oder Erde als W\u00e4rmequelle steigt die F\u00f6rderung auf bis zu 100 Euro je Kilowatt Leitung, mindestens 4.000 Euro. Besonders innovative Techniken oder die Kombination mehrerer Ma\u00dfnahmen belohnt das Bundesamt mit einem Bonus. Wer beispielsweise zu einer Biomasseanlage oder einer W\u00e4rmepumpe gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert, erh\u00e4lt einen Kombinationsbonus in H\u00f6he von 500 Euro.<\/p>\n<p>Welche Heizung sich f\u00fcr ihr Haus eignet, k\u00f6nnen Eigent\u00fcmer von Geb\u00e4udeenergieberatern erfahren. \u201eDie Wahl des Heizungssystems h\u00e4ngt stark vom tats\u00e4chlichen W\u00e4rmebedarf des Geb\u00e4udes ab\u201c, erkl\u00e4rt Dieter Bindel vom Geb\u00e4udeenergieberaterverband GIH. \u201eIst ein Geb\u00e4ude zum Beispiel schlecht ged\u00e4mmt und verf\u00fcgt \u00fcber keine Fl\u00e4chenheizung, sollte von einer W\u00e4rmepumpe abgesehen werden. Der Stromverbrauch ist sonst zu hoch.\u201c Energieberater zeigen solche Faktoren auf, vergleichen die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Varianten, geben Tipps f\u00fcr n\u00f6tige Sanierungsma\u00dfnahmen und stellen die F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten vor. Ihre Beratung wird ebenfalls finanziell gef\u00f6rdert: Es gibt einen Zuschuss in H\u00f6he von bis zu 800 Euro f\u00fcr Eigent\u00fcmer von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern und maximal 1.100 Euro f\u00fcr diejenigen von Wohnh\u00e4usern mit mindestens drei Wohneinheiten.<\/p>\n<p>Das BAFA f\u00f6rdert den Einsatz von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und W\u00e4rmepumpen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie zum Geb\u00e4udebestand z\u00e4hlt und das Heizungssystem, das ersetzt oder unterst\u00fctzt werden soll, nicht j\u00fcnger als zwei Jahre ist. Zus\u00e4tzlich zum BAFA-Zuschuss k\u00f6nnen die Heizungsbetreiber ein zinsg\u00fcnstiges Darlehen mit Tilgungszusch\u00fcssen bei der staatseigenen F\u00f6rderbank KfW beantragen. Anlagen in Neubauten werden nur gef\u00f6rdert, wenn sie besonders innovativ sind \u2013 die F\u00f6rderung ist zudem beschr\u00e4nkt auf Mehrfamilienh\u00e4user und gr\u00f6\u00dfere Nichtwohngeb\u00e4ude.<\/p>\n<p>Zu den F\u00f6rderantr\u00e4gen geht es hier: <a href=\"http:\/\/www.bafa.de\/SharedDocs\/Standardartikel\/Blogartikel\/energie_ee_verfahrensaenderung2018.html?nn=8063684\">www.bafa.de\/SharedDocs\/Standardartikel\/Blogartikel\/energie_ee_verfahrensaenderung2018.html?nn=8063684<\/a>. Auf der Seite die jeweilige Heizungstechnologie ausw\u00e4hlen und dort beim Stichwort \u201eFormular\u201c den F\u00f6rderantrag herunterladen. Tipps dazu gibt es auch in einem BAFA-Merkblatt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\">www.zukunftaltbau.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hauseigent\u00fcmer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten auch 2018 eine Bundesf\u00f6rderung in Form von Zusch\u00fcssen. 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