{"id":7569,"date":"2017-07-26T13:30:26","date_gmt":"2017-07-26T11:30:26","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=7569"},"modified":"2017-07-10T12:32:55","modified_gmt":"2017-07-10T10:32:55","slug":"neuer-standard-fuer-die-energieberatung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=7569","title":{"rendered":"Neuer Standard f\u00fcr die Energieberatung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_7570\" aria-describedby=\"caption-attachment-7570\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/?attachment_id=7570\" rel=\"attachment wp-att-7570\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-7570\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Zuschuss-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Zuschuss-300x200.jpg 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Zuschuss.jpg 750w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-7570\" class=\"wp-caption-text\">Seit Juli gibt es einen Zuschuss des Bundes f\u00fcr den individuellen Sanierungsfahrplan (Foto: Zukunft Altbau)<\/figcaption><\/figure>\n<p>Eine Energieberatung vor Ort zeigt auf, wie Eigent\u00fcmer ihr Wohngeb\u00e4ude sinnvoll energetisch sanieren k\u00f6nnen. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat der Bund jetzt diese Dienstleistung vereinheitlicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-W\u00fcrttemberg gef\u00f6rderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der neue Sanierungsfahrplan ist sowohl f\u00fcr die Schritt-f\u00fcr-Schritt-Sanierung als auch f\u00fcr die Gesamtsanierung in einem Zug geeignet. Zudem werden die Beratungsergebnisse deutlich verst\u00e4ndlicher dargestellt als in der Vergangenheit. Seit dem 1. Juli 2017 erhalten Eigent\u00fcmer von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern bis zu 800 Euro Zuschuss, wenn sie sich von einem Geb\u00e4udeenergieberater ein solches Sanierungskonzept erstellen lassen. In Baden-W\u00fcrttemberg gibt es eine Light-Version des Sanierungsfahrplanes bereits seit 2015.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u201eDer Sanierungsfahrplan umfasst \u00fcbersichtlich gestaltete Vorschl\u00e4ge, wie Einzelma\u00dfnahmen planvoll miteinander verkn\u00fcpft und welche Vorhaben in welcher zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden k\u00f6nnen\u201c, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Auch f\u00fcr die Sanierung in einem Rutsch ist der Sanierungsfahrplan geeignet. Energieberatern wiederum erleichtert der Sanierungsfahrplan den Arbeitsalltag: Er strukturiert den Beratungsablauf und nimmt den Energieexperten das aufwendige Erstellen von individuellen Ergebnisberichten ab. Bisher waren nicht alle Berichte f\u00fcr Laien verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Nicht nur Eigent\u00fcmer von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern erhalten eine F\u00f6rderung: F\u00fcr Wohngeb\u00e4ude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaften erhalten zus\u00e4tzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Eigent\u00fcmerversammlung erl\u00e4utert wird. Bis zu 60 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Beratungskosten werden \u00fcbernommen, den Rest zahlen der oder die Hauseigent\u00fcmer. Weitere Informationen zum neuen Angebot stehen auf der Internetseite des zust\u00e4ndigen Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter <a href=\"http:\/\/www.bafa.de\/DE\/Home\/home_node.html\">www.bafa.de\/DE\/Home\/home_node.html<\/a>.<\/p>\n<p>Die BAFA-Vor-Ort-Beratung enthielt bereits die Empfehlung zu einem individuellen Sanierungsfahrplan. \u201eDas neue Instrument f\u00fcr den individuellen Sanierungsfahrplan hat diesen Ansatz aufgegriffen und weiterentwickelt\u201c, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. \u201eZiel ist ein einheitliches Ergebnis der Vor-Ort-Beratung, vor allem f\u00fcr diejenigen, die ihr Haus nicht in einem Zuge energetisch sanieren k\u00f6nnen oder wollen.\u201c<\/p>\n<p>Der iSFP folgt einem festgelegten Ablauf in sechs Schritten: Nach einem ersten Beratungsgespr\u00e4ch vor Ort und einer energetischen Bewertung des Geb\u00e4udezustandes entwickelt der Energieberater Sanierungsvorschl\u00e4ge. Diese stimmt er mit dem Immobilieneigent\u00fcmer ab und erstellt daraus den individuellen Sanierungsfahrplan, den er anschlie\u00dfend dem Eigent\u00fcmer erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>\u201eDer Sanierungsfahrplan gibt den Eigent\u00fcmern konkrete Informationen dar\u00fcber, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen k\u00f6nnen\u201c, erkl\u00e4rt Militz. \u201eEr zeigt auch f\u00fcr Laien verst\u00e4ndlich auf, welche Sanierungsma\u00dfnahmen n\u00f6tig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Anhaltspunkte, in welchem Zeitraum sie am besten durchgef\u00fchrt werden sollen.\u201c Hinzu kommt eine Absch\u00e4tzung der Investitionskosten, der H\u00f6he der staatlichen F\u00f6rderung und der zu erwartenden Energieeinsparung.<\/p>\n<p>Ausstellungsberechtigt sind Geb\u00e4udeenergieberater. Sie reduzieren ihre Rechnung um die H\u00f6he der F\u00f6rderung. Handwerksmeister, die einen Betrieb haben und Energieberater sind, sind von der F\u00f6rderung ausgeschlossen \u2013 wenn F\u00f6rdermittel f\u00fcr die Energieberatung flie\u00dfen sollen, m\u00fcssen die Berater unabh\u00e4ngig sein und d\u00fcrfen nicht an der Umsetzung der Sanierungsma\u00dfnahmen beteiligt sein.<\/p>\n<p>Im S\u00fcdwesten k\u00f6nnen Hauseigent\u00fcmer mit dem \u201eSanierungsfahrplan Baden-W\u00fcrttemberg\u201c bereits seit 2015 in die Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen \u2013 gleichzeitig erf\u00fcllen sie damit zumindest anteilig die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-W\u00e4rme-Gesetzes (EW\u00e4rmeG). Der Sanierungsfahrplan Baden-W\u00fcrttemberg hat nicht den technischen Detaillierungsgrad des bundesweiten individuellen Sanierungsfahrplans. Auch gibt es f\u00fcr ihn weniger F\u00f6rdermittel. Die Kosten f\u00fcr den Hauseigent\u00fcmer sind insgesamt aber auch um mehrere hundert Euro geringer.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung des Landes verteilt sich wie folgt: Eigent\u00fcmer von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern erhalten 200 Euro Zuschuss f\u00fcr einen Sanierungsfahrplan. F\u00fcr Mehrfamilienh\u00e4user erh\u00f6ht sich der Betrag um 50 Euro f\u00fcr jede weitere Wohneinheit. Pro Geb\u00e4ude gibt es maximal 500 Euro. Der Zuschuss betr\u00e4gt h\u00f6chstens 50 Prozent der Beratungskosten.<\/p>\n<p>In jedem Fall ist es ratsam, bei der Planung und Durchf\u00fchrung einer schrittweisen Sanierung Fachleute zu beteiligen. Jeder Schritt erfordert bereits die Ber\u00fccksichtigung der sp\u00e4ter folgenden Ma\u00dfnahmen \u2013 sonst passen am Ende einzelne Ma\u00dfnahmen nicht zusammen und verursachen hohe Kosten. Eigent\u00fcmer sollten sich daher schon vor der ersten Ma\u00dfnahme einen geb\u00e4udeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\">www.zukunftaltbau.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Energieberatung vor Ort zeigt auf, wie Eigent\u00fcmer ihr Wohngeb\u00e4ude sinnvoll energetisch sanieren k\u00f6nnen. 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