{"id":17596,"date":"2023-02-07T11:42:35","date_gmt":"2023-02-07T10:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=17596"},"modified":"2023-01-30T12:00:52","modified_gmt":"2023-01-30T11:00:52","slug":"energiekosten-im-home-office-lassen-sich-in-bestimmten-situationen-erstatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=17596","title":{"rendered":"Energiekosten im Home Office lassen sich in bestimmten Situationen erstatten"},"content":{"rendered":"\n<p>Wegen der Pandemie hat sich in den letzten Jahren die Arbeit von Zuhause aus vielerorts durchgesetzt. Jetzt kommt aufgrund der Energiekrise noch ein zweiter Faktor hinzu, der das Home Office f\u00fcr Arbeitgeber attraktiver macht. Es besteht n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit, auf diese Weise Kosten f\u00fcr Energie zu sparen. An dieser Stelle \u00e4u\u00dfert sich Sven H\u00e4berer zu dieser Frage. Er ist als Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht t\u00e4tig und arbeitet f\u00fcr die Kanzlei &#8222;M\u00fcller Radack Schultz&#8220;. Seiner Meinung nach muss zwischen zwei verschiedenen Ursachen f\u00fcr die Heimarbeit unterschieden werden.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie.webp\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"576\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie-1024x576.webp\" alt=\"\" class=\"wp-image-17599\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie-1024x576.webp 1024w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie-300x169.webp 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie-768x432.webp 768w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Energie.webp 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><figcaption class=\"wp-element-caption\">Grafik: DeinEnergieportal<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Sven H\u00e4berer: \u201eUnabh\u00e4ngig von der Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber verpflichtet ist, den heimischen Arbeitsplatz auszustatten, ist auch zu kl\u00e4ren, ob er f\u00fcr die Energie- oder gegebenenfalls auch die Mietkosten dieses Arbeitsplatzes aufzukommen hat.\u201c Wird der Besch\u00e4ftigte nur von zu Hause aus f\u00fcr den Arbeitgeber t\u00e4tig und soll der Homeoffice-Arbeitsplatz dauerhaft beibehalten werden, so tr\u00e4gt der Arbeitgeber regelm\u00e4\u00dfig auch die Kosten f\u00fcr Energie und Heizung anteilig, das hei\u00dft zumindest bezogen auf das Arbeitszimmer. Wird der Arbeitsplatz zu Hause nur f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende oder nicht ausschlie\u00dfliche Nutzung eingerichtet, so hat der Arbeitgeber Kosten f\u00fcr Heizung und Energie grunds\u00e4tzlich nicht zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem wird bei der Pflicht zur Kostentragung auch danach unterschieden, ob der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch im Homeoffice arbeitet oder nicht. Macht er es ausdr\u00fccklich auf eigenen Wunsch, ist keine Kostenerstattung vorgesehen. \u201eVerpflichtet\u201c ihn der Arbeitgeber hingegen von zu Hause aus zu arbeiten, muss er auch die Kosten \u00fcbernehmen. Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Kostenerstattung fu\u00dft auf den \u00a7\u00a7 618, 670 BGB, wonach der Arbeitgeber einen gefahrenfreien Arbeitsplatz einzurichten und die Kosten, die dem Arbeitnehmer f\u00fcr die Erbringung seiner Dienste entstehen, zu tragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDas hei\u00dft im Schluss: Immer dann, wenn der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsmittel stellt, werden sich die Kosten regelm\u00e4\u00dfig auf Strom, Internet und Heizung reduzieren. Problematisch ist hier, dass sich die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung entstehen von denen, die aus einem privaten Gebrauch resultieren, h\u00e4ufig nicht gut trennen lassen\u201c, so H\u00e4berer. Und f\u00fchrt aus: \u201eAus diesem Grund empfehlen wir die Aufnahme vertraglicher Regelungen f\u00fcr die Erstattung von Pauschalen.\u201c Deren H\u00f6he kann entweder von Fall zu Fall individuell verhandelt oder einheitlich f\u00fcr alle Arbeitnehmer festgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Vereinbarung von Kostenpauschalen sollte ein Steuerberater einbezogen werden. Denn stellt der Arbeitgeber alle Arbeitsmittel auch zur privaten Nutzung zur Verf\u00fcgung, so stellt die \u00dcberlassung Arbeitslohn dar, der (mit Ausnahme der Mitnutzung der betrieblichen Daten- und Kommunikationsverarbeitungsger\u00e4te gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 45 EStG) zu versteuern ist. D\u00fcrfen sie indes nur dienstlich genutzt werden, liegt kein Arbeitslohn vor.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eGrunds\u00e4tzlich ist davon auszugehen, dass der Arbeitsplatz zu Hause f\u00fcr den Arbeitgeber preiswerter ist, als das Vorhalten eines betrieblichen Arbeitsplatzes. Denn dort fallen Miete, Strom-, Internet- und Heizungskosten in voller H\u00f6he an. Das Homeoffice bleibt deshalb weiterhin eine Alternative zum betrieblichen Arbeitsplatz\u201c, so H\u00e4berer abschlie\u00dfend.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen: <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/www.mueller-radack.com\" target=\"_blank\">www.mueller-radack.com<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wegen der Pandemie hat sich in den letzten Jahren die Arbeit von Zuhause aus vielerorts durchgesetzt. Jetzt kommt aufgrund der Energiekrise noch ein zweiter Faktor hinzu, der das Home Office f\u00fcr Arbeitgeber attraktiver macht. Es besteht n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit, auf diese Weise Kosten f\u00fcr Energie zu sparen. An dieser Stelle \u00e4u\u00dfert sich Sven H\u00e4berer zu dieser Frage. Er ist als Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht t\u00e4tig und arbeitet f\u00fcr die Kanzlei &#8222;M\u00fcller Radack Schultz&#8220;. 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