{"id":15732,"date":"2022-03-30T11:18:00","date_gmt":"2022-03-30T09:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=15732"},"modified":"2022-03-28T10:32:04","modified_gmt":"2022-03-28T08:32:04","slug":"e-mobilitaet-das-sind-die-plaene-der-bundesregierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=15732","title":{"rendered":"E-Mobilit\u00e4t: Das sind die Pl\u00e4ne der Bundesregierung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Autoren\/Redakteur: <a href=\"https:\/\/www.twobirds.com\/de\">Anja Holtermann, Associate bei Bird &amp; Bird und Teil des Teams Energierecht sowie Dr. Matthias Lang, er leitet als Partner die internationale Sektorgruppe Energie- und Versorgungswirtschaft und ist Mitglied der Praxisgruppe \u00d6ffentliches Wirtschaftsrecht<\/a>\/gg<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der im November 2021 ver\u00f6ffentlichte Koalitionsvertrag der Bundesregierung zeigt deutlich, welches Thema in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen wird: Die Erreichung der Klimaziele bis 2030. Der Klimawandel ist sicher eine der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen des 21.\u00a0Jahrhunderts, auch wenn der Angriff Russlands auf die Ukraine Schwerpunkte verschoben hat. Einen wesentlichen Beitrag zum nationalen CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00df leistet dabei der Bereich Verkehr. Wenig \u00fcberraschend spielt somit das Thema Elektromobilit\u00e4t eine gro\u00dfe Rolle im Koalitionsvertrag. Doch wie sehen die konkreten Pl\u00e4ne der Bundesregierung aus und wie sind diese zu bewerten?<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"576\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang-1024x576.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-15734\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang-300x169.jpg 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang-768x432.jpg 768w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Dr.-Matthias-Lang.jpg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><figcaption>Bilder: Bird &amp; Bird<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ausbau der Elektromobilit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland soll ein Leitmarkt f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t werden. Im Jahr 2030 sollen laut dem Koalitionsvertrag mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw auf deutschen Stra\u00dfen fahren. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes waren im Juli 2021 eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen (E-Autos und Plug-In-Hybride), innerhalb von nur neun Jahren soll es also 15-mal so viele Elektro-Pkw auf deutschen Stra\u00dfen geben. Es ist davon auszugehen, dass darunter weiterhin auch Plug-In-Hybride fallen, wobei sich der Koalitionsvertrag hierzu nicht ausdr\u00fccklich verh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf europ\u00e4ischer Ebene sollen ab 2035 nur noch CO<sub>2<\/sub>-neutrale Fahrzeuge zugelassen werden. In Deutschland soll dieses Ziel schon fr\u00fcher erreicht werden, wobei die Bundesregierung keine n\u00e4heren Angaben zu einem konkreten Jahr macht. Sie will sich aber daf\u00fcr einsetzen, dass nur mit E-Fuels, also CO<sub>2<\/sub>-neutralen Kraftstoffen, betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden k\u00f6nnen. Die Schadstoffnorm EURO&nbsp;7 soll zeitnah eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unter den Oberbegriff Elektromobilit\u00e4t fallen nicht nur Pkw und Lkw, sondern auch E-Scooter, E-Mofas und E-Bikes. Diese werden im Koalitionsvertrag nicht n\u00e4her genannt, es wird nur allgemein auf die grunds\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung dieser Mobilit\u00e4tsl\u00f6sungen hingewiesen. Diese Fortbewegungsmittel ersetzen allerdings eher den Fu\u00dfweg oder die Nutzung klassischer \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel, so dass sie eher weniger zur Reduzierung des CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00dfes beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ladeinfrastruktur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie schon in den letzten Jahren, spielt das Thema Ladeinfrastruktur im Bereich E-Mobilit\u00e4t eine zentrale Rolle. Laut Koalitionsvertrag muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur dem Bedarf vorausgehen. Bis 2030 sollen eine Million \u00f6ffentlich und diskriminierungsfrei zug\u00e4ngliche Ladepunkte entstehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, dass die Kosten weitestgehend von privaten Investoren getragen werden. Wo der Wettbewerb nicht ausreicht, sollen &#8211; soweit baulich m\u00f6glich &#8211; Versorgungsauflagen den Ausbau vorantreiben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung beabsichtigt, Genehmigungsprozesse f\u00fcr die Ladeinfrastruktur zu vereinfachen, Hindernisse bei der Netzinfrastruktur und den Netzanschlussbedingungen abzubauen und die Kommunen bei der Planung und Genehmigung zu unterst\u00fctzen. Gleicherma\u00dfen soll bidirektionales Laden m\u00f6glich sein, Strompreise transparent und der Belegstatus der Lades\u00e4ulen \u00f6ffentlich einsehbar sein. Zudem soll es ein fl\u00e4chendeckendes Netz an Schnelllade-Hubs geben. Mittels eines Mobilit\u00e4tsdatengesetzes soll au\u00dferdem die freie Zug\u00e4nglichkeit von Verkehrsdaten erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">All diese Punkte will die Bundesregierung in einer \u00dcberarbeitung des \u201eMasterplans Ladeinfrastruktur\u201c festlegen und darin die notwendigen Ma\u00dfnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr b\u00fcndeln. Wann dies geschehen soll, ist noch unklar. Angesichts der zwingenden Notwendigkeit einer gut ausgebauten und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ladeinfrastruktur ist zu hoffen, dass die \u00dcberarbeitung des Masterplans noch in diesem Jahr erfolgt. Schlie\u00dflich will die Bundesregierung die CO<sub>2<\/sub>-Flottengrenzwerte f\u00fcr Nutzfahrzeuge weiterentwickeln und die europ\u00e4ischen Vorschl\u00e4ge zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur f\u00fcr Lkw unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der steigenden Anzahl an E-Autos stellt sich die Frage, woher der Strom kommt, den die Autos zum Fahren brauchen. Um zum Erreichen der Klimaziele effektiv beitragen zu k\u00f6nnten, sollten E-Autos mit erneuerbaren Energien betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<!--nextpage-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Punkt des Koalitionsvertrages. Hier geht es nicht nur um die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern auch um den Ausbau und die Planung der Verteilnetze. Die Erh\u00f6hung der Ausschreibungsmengen f\u00fcr Wind- und Solarenergie soll laut dem k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Osterpaket der Bundesregierung mit der Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Netzbelastung bei 15 Millionen E-Autos, die ein bis zwei Mal pro Tag, oft zeitgleich, geladen werden m\u00fcssen, k\u00f6nnte an vielen Stellen kritisch werden. Schon heute gibt es Kapazit\u00e4tsgrenzen, die insbesondere Schnellladepunkte behindern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es bleibt abzuwarten, mit welchen konkreten Ma\u00dfnahmen die Bundesregierung das Laden von 15 Millionen E-Autos mit erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2030 sicherstellen will. Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund des bald bevorstehenden Atom- und Kohleausstiegs sowie der angesichts des Krieges in der Ukraine nun fraglichen Versorgung mit Erdgas. Physikalische Grenzen des Verteilnetzes lassen sich auch mit noch so viel politischem Willen und erneuerbarer Erzeugungskapazit\u00e4t nicht aufl\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bezahlbare Mobilit\u00e4t f\u00fcr alle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine wichtige Rolle spielt nat\u00fcrlich auch, dass die E-Mobilit\u00e4t f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bezahlbar sein muss. Die Innovationspr\u00e4mie zur Unterst\u00fctzung bei der Anschaffung elektrischer Pkw wird 2022 zwar noch unver\u00e4ndert gezahlt, ab dem 1. Januar 2023 gilt dies allerdings noch f\u00fcr Kfz, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser richtet sich nach dem elektrischen Fahranteil und der elektrischen Mindestreichweite. Letztere muss schon ab dem 1. August 2023 mindestens 80 Kilometer betragen. Zum Jahr 2026 soll die Innovationspr\u00e4mie auslaufen, da die Bundesregierung davon ausgeht, dass sie dann nicht mehr notwendig sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Dienstwagenbesteuerung von Plug-In-Hybridfahrzeugen sollen nur noch Fahrzeuge mit mindestens 50 Proeznt rein elektrischem Fahrantrieb privilegiert werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, entf\u00e4llt der Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schlie\u00dflich soll die Abschaffung der EEG-Umlage zur Minderung der Ladestromkosten beitragen. Ausweislich des j\u00fcngst vorgelegten Osterpakets der Bundesregierung soll die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden. Ob dies allerdings auch wirklich zu niedrigeren Strom- und Ladekosten f\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher f\u00fchrt, bleibt abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Recycling von Batterien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Selbst wenn E-Autos mit erneuerbaren Energien geladen werden, so bringt die Herstellung der E-Autos einen enormen Ressourcenaufwand mit sich. Dieses Thema wird im Koalitionsvertrag nicht ausdr\u00fccklich unter dem Thema Elektromobilit\u00e4t, sondern eher allgemein unter dem Thema Verringerung des CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00dfes der Industrie angesprochen. In diesem Bereich spielt wieder der Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere auch Wasserstoff, eine entscheidende Rolle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag jedoch auch einen Schwerpunkt auf die Transformation der Automobilindustrie, insbesondere beim Thema Batterien. Im Vordergrund stehen zum einen die F\u00f6rderung der Europ\u00e4ischen Batterieprojekte (IPCEI) und zum anderen die Ansiedlung weiterer Batteriezellwerke in Deutschland, wobei hier auch ein Schwerpunkt auf dem Recycling liegen soll. Entscheidend sei Forschung an neuen nachhaltigen Batterie-Generationen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Ergebnis zeigt der Koalitionsvertrag deutlich, dass das Thema Elektromobilit\u00e4t f\u00fcr die neue Bundesregierung eine wichtige Rolle spielt. Dies ist angesichts des potenziell erheblichen Beitrags zum Erreichen der Klimaziele auch nicht verwunderlich. Dass die Bundesregierung ambitionierte Ziele verfolgt und in nur acht Jahren 15 Millionen E-Autos und eine Million Lades\u00e4ulen schaffen will, ist begr\u00fc\u00dfenswert. Dabei stellt sich die dringende Frage: Woher kommt die erneuerbare Energie, mit der die E-Autos geladen werden? Und wie schnell k\u00f6nnen unsere Netze aus- und umgebaut werden, um mit dieser zus\u00e4tzlichen erneuerbaren Energie umzugehen und ein verl\u00e4ssliches Laden von E-Autos zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erm\u00f6glichen? Die Pl\u00e4ne der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung. Nun muss sie zeigen, dass sie die notwendigen politischen und regulatorischen Grundlagen und Anreize schafft, um eben diese Ziele erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der im November 2021 ver\u00f6ffentlichte Koalitionsvertrag der Bundesregierung zeigt deutlich, welches Thema in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen wird: Die Erreichung der Klimaziele bis 2030. Der Klimawandel ist sicher eine der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen des 21.\u00a0Jahrhunderts, auch wenn der Angriff Russlands auf die Ukraine Schwerpunkte verschoben hat. Einen wesentlichen Beitrag zum nationalen CO2-Aussto\u00df leistet dabei der Bereich Verkehr. Wenig \u00fcberraschend spielt somit das Thema Elektromobilit\u00e4t eine gro\u00dfe Rolle im Koalitionsvertrag. 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