{"id":14102,"date":"2021-06-18T11:25:00","date_gmt":"2021-06-18T09:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=14102"},"modified":"2021-06-14T11:41:29","modified_gmt":"2021-06-14T09:41:29","slug":"foerderung-von-energetischen-sanierungen-neue-rahmenbedingungen-zur-jahresmitte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=14102","title":{"rendered":"F\u00f6rderung von energetischen Sanierungen: neue Rahmenbedingungen zur Jahresmitte"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bund wird ab n\u00e4chsten Monat energetische Sanierungsma\u00dfnahmen mit bis zu 50 Prozent f\u00f6rdern. Diese verbesserte F\u00f6rderung, bei der die Zusch\u00fcsse des Staates pro Wohneinheit um bis zu 27.000 Euro steigen, geh\u00f6rt zur zweiten Stufe der BEG, also der Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude. Diese kann schon jetzt beantragt werden und tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Effizienzklasse 40 ist mit einer guten F\u00f6rderung neu dazugekommen und es l\u00e4sst sich f\u00fcr alle, die nach dem Abschluss der Sanierung haupts\u00e4chlich erneuerbare Energien einsetzen, ein Bonus von insgesamt f\u00fcnf Prozentpunkten realisieren. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Hauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmer auch von der Erh\u00f6hung der Kosten, die f\u00f6rderf\u00e4hig sind profitieren. Die genannten f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten erh\u00f6hen sich von von 120.000 auf 150.000 Euro. Das alles macht die F\u00f6rderung der energetischen Sanierungen attraktiver als jemals zuvor.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"722\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-1024x722.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-14103\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-1024x722.jpg 1024w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-300x212.jpg 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-768x542.jpg 768w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-1536x1083.jpg 1536w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1-1320x931.jpg 1320w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/ZAB_Tabelle_BEG_WG_210517-2048x1444-1.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><figcaption>Ab dem 1. Juli 2021 ist die Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude (BEG) vollst\u00e4ndig in Kraft. Hier die F\u00f6rder\u00fcbersicht f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude. (Grafik: Zukunft Altbau)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an <a href=\"mailto:beratungstelefon@zukunftaltbau.de\">beratungstelefon@zukunftaltbau.de<\/a>. Die BEG gilt f\u00fcr alle energetischen Bauma\u00dfnahmen bei Wohnh\u00e4usern und Nichtwohngeb\u00e4uden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. F\u00f6rderf\u00e4hig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelma\u00dfnahmen in Bestandsgeb\u00e4uden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu den verbesserten F\u00f6rders\u00e4tzen kommen erh\u00f6hte Gelder f\u00fcr Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Bundesf\u00f6rderung integriert mehrere Programme der bisher zust\u00e4ndigen KfW und BAFA und macht damit die F\u00f6rderlandschaft \u00fcbersichtlicher. Sanierungswillige k\u00f6nnen sich k\u00fcnftig deutlich einfacher um die f\u00fcr sie in Frage kommenden F\u00f6rderangebote bewerben.<br><br><strong>Gesamtsanierungen: Neue F\u00f6rderstufe, ein Bonus und h\u00f6here f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten<\/strong><br><br>Bei der F\u00f6rderung von energetischen Gesamtma\u00dfnahmen kommt es mit dem 1. Juli 2021 zu folgenden \u00c4nderungen: Bei Wohngeb\u00e4uden f\u00e4llt das Effizienzhaus 115 als nicht zukunftsf\u00e4higer Standard aus der F\u00f6rderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die F\u00f6rderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 f\u00fcr Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent. Au\u00dferdem hat der Bund einen Bonus f\u00fcr die \u00fcberwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien eingef\u00fchrt. Die EE-Klasse bringt f\u00fcnf Prozentpunkte mehr F\u00f6rdergeld. Zus\u00e4tzlich steigen durch den EE-Bonus die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an.<br><br>Die Auswirkungen haben es in sich: Wer f\u00fcr den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erh\u00e4lt nun mit der neu eingef\u00fchrten EE-Klasse bis zu 19.500 Euro mehr, maximal 67.500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man sogar auf bis zu 75.000 Euro F\u00f6rdergeld.<br><strong><br>F\u00f6rderung f\u00fcr Einzelma\u00dfnahmen abschlie\u00dfend neu geregelt<\/strong><br><br>Auch bei der Einzelma\u00dfnahmenf\u00f6rderung gibt es weitere \u00c4nderungen. Zum 1. Januar traten bereits \u00c4nderungen beim Investitionszuschuss in Kraft, nun gibt es die neuen Konditionen auch beim Kredit mit Tilgungszuschuss. Wer k\u00fcnftig eine vom Bund gef\u00f6rderte Geb\u00e4udeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchf\u00fchren l\u00e4sst, den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchf\u00fchren lie\u00df, erh\u00e4lt einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Mit dem iSFP-Bonus erh\u00f6ht sich die Basisf\u00f6rderung um weitere f\u00fcnf Prozentpunkte, wenn eine oder mehrere Ma\u00dfnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden. \u201eDie Geb\u00e4udeenergieberatung als optimaler Einstieg in die Sanierung wird dadurch finanziell attraktiver\u201c, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. \u201eDa der Staat die Beratung bereits mit 80 Prozent f\u00f6rdert, macht sie sich schon mit einer realisierten Ma\u00dfnahme \u00fcber den iSFP-Bonus mehr als bezahlt.\u201c Der Vorteil einer Energieberatung vor Ort: Sie zeigt auf, wie Eigent\u00fcmer ihr Wohngeb\u00e4ude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren k\u00f6nnen.<br><br>Was bedeutet der iSFP-Bonus bei Einzelma\u00dfnahmen konkret? Beispiel neue Heizungen: K\u00e4ufer von Erneuerbare-Energien-Heizungen wie W\u00e4rmepumpen erhalten 35 Prozent Zuschuss. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erh\u00f6ht er sich sogar auf 40 Prozent. Wenn im Zuge des Heizungstauschs eine \u00d6lheizung ersetzt wird, steigt der Betrag um weitere zehn Prozentpunkte auf bis zu 50 Prozent. Kommt dann noch der iSFP-Bonus hinzu, gibt es maximal 55 Prozent F\u00f6rderung. Kostet eine besonders emissionsarme Hackschnitzelheizung zum Beispiel 18.000 Euro, gibt es bis zu 9.900 Euro Zuschuss \u2013 900 Euro mehr als noch 2020.<br><br>D\u00e4mmma\u00dfnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie L\u00fcftungsanlagen inklusive W\u00e4rme- und K\u00e4lter\u00fcckgewinnung, die eine energetische Verbesserung darstellen, erm\u00f6glichen einen 20-Prozent-Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Da die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten au\u00dferdem von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erh\u00f6ht wurden, gibt es beispielsweise f\u00fcr eine 60.000 Euro kostende D\u00e4mmung k\u00fcnftig bis zu 15.000 Euro vom Staat dazu \u2013 5.000 Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.<br><br>Die Einzelma\u00dfnahmen k\u00f6nnen \u00fcber mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualit\u00e4t. Um Missbrauch zu verhindern, wird es k\u00fcnftig \u2013 auch bei den Einzelma\u00dfnahmen \u2013 verst\u00e4rkte Kontrollen vor Ort geben. Antragsberechtigt f\u00fcr die F\u00f6rderung von Einzelma\u00dfnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigent\u00fcmern auch P\u00e4chter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bed\u00fcrfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigent\u00fcmers.<br><br><strong>Ebenfalls mehr Geld f\u00fcr Baubegleitung<\/strong><br><br>Seit Juli gibt es f\u00fcr die Baubegleitung bei Effizienzh\u00e4usern ebenfalls mehr F\u00f6rdergeld: Bei Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern gew\u00e4hrt der Staat f\u00fcr die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zusch\u00fcsse in H\u00f6he von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4.000 Euro. Bei Mehrfamilienh\u00e4usern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro. Der Zuschuss f\u00fcr die Baubegleitung bei Einzelma\u00dfnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienh\u00e4usern. Der Zuschuss wird zus\u00e4tzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsma\u00dfnahmen gew\u00e4hrt.<br><br>Das BAFA nimmt k\u00fcnftig die Antr\u00e4ge f\u00fcr Einzelma\u00dfnahmen-Zusch\u00fcsse an, die KfW die Antr\u00e4ge f\u00fcr die Einzelma\u00dfnahmen-Kredite. F\u00fcr die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-F\u00f6rderung, bleibt ausschlie\u00dflich die KfW zust\u00e4ndig. \u201eDie neuen Regelungen stellen eine enorme Verbesserung der Sanierungsf\u00f6rderung dar und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Geb\u00e4udebestand\u201c, sagt Frank Hettler. \u201eIch kann Sanierungswilligen nur raten, mit ihrem Energieberater zu kl\u00e4ren, wie dieses extrem gute F\u00f6rderangebot bei ihnen genutzt werden kann.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\">www.zukunftaltbau.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bund wird ab n\u00e4chsten Monat energetische Sanierungsma\u00dfnahmen mit bis zu 50 Prozent f\u00f6rdern. Diese verbesserte F\u00f6rderung, bei der die Zusch\u00fcsse des Staates pro Wohneinheit um bis zu 27.000 Euro steigen, geh\u00f6rt zur zweiten Stufe der BEG, also der Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude. Diese kann schon jetzt beantragt werden und tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Effizienzklasse 40 ist mit einer guten F\u00f6rderung neu dazugekommen und es l\u00e4sst sich f\u00fcr alle, die nach dem Abschluss der Sanierung haupts\u00e4chlich erneuerbare Energien einsetzen, ein Bonus von insgesamt f\u00fcnf Prozentpunkten realisieren. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Hauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmer auch von der Erh\u00f6hung der Kosten, die f\u00f6rderf\u00e4hig sind profitieren. Die genannten f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten erh\u00f6hen sich von von 120.000 auf 150.000 Euro. 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