{"id":13226,"date":"2021-01-26T11:59:00","date_gmt":"2021-01-26T10:59:00","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=13226"},"modified":"2021-01-19T11:18:29","modified_gmt":"2021-01-19T10:18:29","slug":"ab-mai-aendern-sich-die-regeln-fuer-energieausweise-fuer-bestandsgebaeude","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=13226","title":{"rendered":"Ab Mai \u00e4ndern sich die Regeln f\u00fcr Energieausweise f\u00fcr Bestandsgeb\u00e4ude"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr bestehende Wohngeb\u00e4ude \u00e4ndern sich Anfang Mai die Regeln f\u00fcr Energieausweise. Zu den erfassten Informationen geh\u00f6rt in Zukunft auch die H\u00f6he der Treibhausgas-Emissionen. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer m\u00fcssen in Zukunft bei den Verbrauchsausweisen umfassende Angaben in Bezug auf die energetische Bewertung ihres Geb\u00e4udes vornehmen. Die Aussteller der Ausweise sind verpflichtet, diese Angaben entweder mit Hilfe passender Fotos oder vor Ort zu \u00fcberpr\u00fcfen. Auf diese Weise soll sich die Aussagekraft der Ausweise erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"680\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-1024x680.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-13227\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-1024x680.jpg 1024w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-300x199.jpg 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-768x510.jpg 768w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-1536x1020.jpg 1536w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1-1320x877.jpg 1320w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/ZA_14-10-19_0227-kleiner-FotoZukunftAltbau-scaled-e1610948808226-2048x1360-1.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><figcaption>Ab 1. Mai 2021 stehen in Energieausweisen f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude zus\u00e4tzliche Angaben wie der Treibhausgasaussto\u00df (Foto: Zukunft Altbau)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Relevant werden die \u00c4nderungen in diesem Jahr f\u00fcr Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre g\u00fcltig sind, m\u00fcssen Eigent\u00fcmer sie unter Umst\u00e4nden erneuern lassen. Geb\u00e4udeenergieberater und andere Fachleute k\u00f6nnen das Dokument ausstellen. Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein Geb\u00e4ude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher f\u00fcr Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer, sondern k\u00fcnftig auch explizit f\u00fcr Makler. Wer sein Geb\u00e4ude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, braucht keinen neuen Ausweis. Energieberaterinnen und Energieberater, die Energieausweise ausstellen k\u00f6nnen: <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\/im-eigenheim\/beratung\/\">www.zukunftaltbau.de\/im-eigenheim\/beratung<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.energie-effizienz-experten.de\">www.energie-effizienz-experten.de<\/a> Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an <a href=\"mailto:beratungstelefon@zukunftaltbau.de\">beratungstelefon@zukunftaltbau.de<\/a>.<br><br>Hauseigent\u00fcmer haben in der Regel die Wahl zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis. \u201eBeim Bedarfsausweis zeigt eine Skala von gr\u00fcn bis rot den berechneten Energiebedarf des Geb\u00e4udes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik\u201c, erkl\u00e4rt Frank Hettler von Zukunft Altbau. \u201eDer Verbrauchsausweis pr\u00e4sentiert in denselben Farben den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre.\u201c Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Geb\u00e4udeenergieberater und andere Fachleute k\u00f6nnen das Dokument ausstellen.<br><br>Neue gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Geb\u00e4udeenergiegesetz (GEG). Davor waren die Vorschriften f\u00fcr Energieausweise in der Energieeinsparverordnung EnEV festgelegt. Bei den Neuerungen f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude sieht das GEG eine \u00dcbergangsfrist bis 30. April 2021 vor. Erst danach kommen die zus\u00e4tzlichen Regeln f\u00fcr Energieausweise zum Tragen.<br><br><strong>Das sind die Neuerungen<\/strong><br><br>Folgende Regelungen kommen k\u00fcnftig hinzu: Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgef\u00fchrt. \u201eIn der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich\u201c, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. \u201eMit der neuen Vorschrift enth\u00e4lt der Energieausweis k\u00fcnftig Informationen, die den CO2-Fu\u00dfabdruck deutlicher darstellen.\u201c Die Emissionen werden aus dem Prim\u00e4renergiebedarf oder<br>-verbrauch des Geb\u00e4udes berechnet.<br><br>Was bislang schon bei Bedarfsausweisen der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen. Eigent\u00fcmer m\u00fcssen die energetische Qualit\u00e4t des Geb\u00e4udes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das F\u00e4lligkeitsdatum der n\u00e4chsten Untersuchung muss festgehalten werden. Aussteller der Verbrauchsausweise m\u00fcssen k\u00fcnftig die bestehenden Geb\u00e4ude vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Ma\u00dfnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. \u201eSo soll die Qualit\u00e4t der Sanierungsempfehlungen verbessert werden\u201c, erkl\u00e4rt Militz. Stellen Eigent\u00fcmer Daten f\u00fcr den Energieausweis bereit, sind sie f\u00fcr die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Experten, die Energieausweise ausstellen, m\u00fcssen die bereitgestellten Informationen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen und d\u00fcrfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.<br><br>Die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngeb\u00e4udes einen Energieausweis vorzulegen, gilt in Zukunft auch explizit f\u00fcr Immobilienmakler, nicht nur f\u00fcr die Eigent\u00fcmer. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unver\u00e4ndert erhalten.<br><br><strong>Wer braucht welchen Ausweis?<\/strong><br><br>Vielen Eigent\u00fcmern ist unklar, welchen Energieausweis sie beauftragen sollen. F\u00fcr K\u00e4ufer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienh\u00e4usern ist der Bedarfsausweis teilweise Pflicht, in jedem Fall aber besser geeignet, meint Frank Hettler von Zukunft Altbau. \u201eEr macht den energetischen Zustand des Geb\u00e4udes transparent und weist so auf Kostenfallen hin. Der Verbrauchsausweis zeigt, wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben und damit, wie viel CO2 tats\u00e4chlich ausgesto\u00dfen wurde. Das Verbrauchsprofil ist f\u00fcr die nachfolgenden Bewohner jedoch nicht immer aussagekr\u00e4ftig.\u201c Bei Mehrfamilienh\u00e4usern mit zahlreichen Wohnungen ist das anders. Ein Durchschnitt der Verbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat gen\u00fcgend Aussagekraft. Deshalb werden hier eher Verbrauchsausweise eingesetzt.<br><br>Auf dem Bedarfsausweis stehen deutlich mehr Informationen. Er zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Steht die Effizienzampel auf dem Ausweis auf Gr\u00fcn, k\u00f6nnen die Eigent\u00fcmer bei einer Ver\u00e4u\u00dferung besser f\u00fcr ihr effizientes Haus werben. Immobilien mit einem Label im gr\u00fcnen Bereich verursachen rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als schlecht ged\u00e4mmte Geb\u00e4ude. Bei einer Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfl\u00e4che sind das j\u00e4hrlich immerhin rund 1.500 Euro. F\u00fcr Kauf- oder Mietinteressenten sind diese H\u00e4user deutlich attraktiver als solche, die hohe Betriebskosten verursachen. Sind viele energetische Schwachstellen vorhanden und leuchtet auf dem Label die Farbe Rot, sollte der Bedarfsausweis der Einstieg in eine mit bis zu 80 Prozent gef\u00f6rderte Geb\u00e4udeenergieberatung sein, r\u00e4t Hettler.<br><br>Die Kosten des Bedarfsausweises sind f\u00fcr die Hauseigent\u00fcmer zun\u00e4chst h\u00f6her, da eine Analyse des Geb\u00e4udes vor Ort durch einen Fachmann n\u00f6tig ist. In der Regel f\u00e4llt ein eher niedriger dreistelliger Betrag an. Die Alternative Verbrauchsausweis ist deutlich billiger, aber auch weniger aussagekr\u00e4ftig. Im Netz gibt es bereits Verbrauchsausweise f\u00fcr unter 50 Euro, die allerdings h\u00e4ufig ihr Papier nicht wert sind. Die Anbieter senden den Ausweis mit den ungepr\u00fcften Angaben per E-Mail zu, die Fehlerh\u00e4ufigkeit ist daher hoch. Das kann auch juristisch heikel werden, da die K\u00e4ufer f\u00fcr die Fehler rechtlich verantwortlich sind. Daher: H\u00e4nde weg von Billigangeboten.<br><br>Es empfiehlt sich, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verkn\u00fcpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gef\u00f6rdert und kostet am Ende wenige hundert Euro. F\u00fcr jede Sanierungsma\u00dfnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von f\u00fcnf Prozent der Kosten. So macht sich die Energieberatung schnell bezahlt, au\u00dferdem sorgt sie f\u00fcr eine fachlich einwandfreie Sanierung.<br><strong><br>Was muss in Immobilienanzeigen stehen?<\/strong><br><br>Auch in den Immobilienanzeigen ist ein Teil der Kenndaten aus dem Energieausweis Pflicht. Dazu z\u00e4hlen das Baujahr des Hauses und die Energieeffizienzklasse, der zur W\u00e4rmeversorgung genutzte Energietr\u00e4ger, die Angabe des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs und die Art des Energieausweises.<br><br>Die Ver\u00f6ffentlichungspflicht gilt \u00fcbrigens f\u00fcr alle Inserate in Zeitungen oder kostenpflichtigen Internetseiten. Verst\u00f6\u00dfe werden mit einem Bu\u00dfgeld bis zu 15.000 Euro geahndet. Verf\u00fcgt der Eigent\u00fcmer \u00fcber einen nach dem 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweis, entfallen die Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch und die zum Energietr\u00e4ger. Die seitdem genutzten Effizienzklassen A+ bis H ersetzen diese Daten im Inserat. Der Energieausweis muss Miet- und Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden, nicht erst bei der Vertragsverhandlung.<br><br>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\">www.zukunftaltbau.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr bestehende Wohngeb\u00e4ude \u00e4ndern sich Anfang Mai die Regeln f\u00fcr Energieausweise. Zu den erfassten Informationen geh\u00f6rt in Zukunft auch die H\u00f6he der Treibhausgas-Emissionen. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer m\u00fcssen in Zukunft bei den Verbrauchsausweisen umfassende Angaben in Bezug auf die energetische Bewertung ihres Geb\u00e4udes vornehmen. Die Aussteller der Ausweise sind verpflichtet, diese Angaben entweder mit Hilfe passender Fotos oder vor Ort zu \u00fcberpr\u00fcfen. 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