{"id":13004,"date":"2020-12-11T11:26:00","date_gmt":"2020-12-11T10:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=13004"},"modified":"2020-12-07T11:33:21","modified_gmt":"2020-12-07T10:33:21","slug":"was-anwender-von-photovoltaik-anlagen-die-aelter-als-20-jahre-sind-bei-einem-auslauf-der-foerderung-tun-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deinenergieportal.de\/?p=13004","title":{"rendered":"Was Anwender von Photovoltaik-Anlagen, die \u00e4lter als 20 Jahre sind bei einem Auslauf der F\u00f6rderung tun k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Betreiber, die ihre Solaranlagen in der Zeit bis Ende 2000 in Betrieb genommen haben, stehen vor einem Problem. Der F\u00f6rderzeitraum der gesetzlichen EEG-Verg\u00fctung geht am 31. Dezember dieses Jahres zu Ende. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ab Neujahr den Strom, den die genannten Anlagen erzeugen, nicht mehr abnehmen und demzufolge auch nicht mehr verg\u00fcten d\u00fcrfen. Leider haben es Gesetzgeber und Bundesregierung vers\u00e4umt, hier eine Anschlussregelung in Kraft zu setzen. Was ist also zu tun?<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"630\" src=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW-1024x630.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-13005\" srcset=\"https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW-1024x630.png 1024w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW-300x185.png 300w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW-768x473.png 768w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW-1320x813.png 1320w, https:\/\/deinenergieportal.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/NRW.png 1389w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption>Screenshot: DeinEnergieportal<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das aktuell g\u00fcltige EEG sieht f\u00fcr die weitere Nutzung alte Photovoltaik-Anlagen nur die \u201esonstige Direktvermarktung\u201c vor, was f\u00fcr kleine Photovoltaikanlagen aufwendig und teuer und damit nicht praktikabel ist. Derzeit befindet sich eine Gesetzes\u00e4nderung (EEG 2021) zur Beratung im Deutschen Bundestag, die bis zum Jahresende verabschiedet werden soll. Es ist noch nicht sicher, dass dies gelingt und das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert, wie sie sich verhalten sollen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vor kurzem wurde dazu ein gemeinsames Hinweis-Papier \u201eWeiterbetrieb von PV-Anlagen nach Auslaufen der EEG-F\u00f6rderung\u201c (\u00dc-20-Anlagen) von verschiedenen Organisationen (Verbraucherzentrale NRW; Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Sonnenenergie; Solarenergief\u00f6rderverein Deutschland; B\u00fcndnis B\u00fcrgerenergie und EnergieAgentur.NRW) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder \u00c4nderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen. Anlagenbetreiber k\u00f6nnen das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abwarten.<\/li><li>Der Gesetzentwurf sieht eine M\u00f6glichkeit vor, auch nach Ablauf der EEG-F\u00f6rderung weiterhin den Solarstrom an den Netzbetreiber zu verkaufen, ohne dass daf\u00fcr technische \u00c4nderungen an der Photovoltaikanlage notwendig w\u00e4ren und ohne zus\u00e4tzliche Messtechnik. Laut Gesetzentwurf fallen Anlagenbetreiber, die nichts tun, automatisch in diese Anschlussverg\u00fctung. Sofern diese Regelung vom Deutschen Bundestag beschlossen wird und ab 1. Januar 2021 gilt, k\u00f6nnen Anlagenbetreiber ihre Anlage einfach weiterlaufen lassen.<\/li><li>Auch wenn das Gesetz nicht rechtzeitig beschlossen w\u00fcrde oder noch nicht ab 1. Januar in Kraft treten k\u00f6nnte, gehen wir davon aus, dass die Anlagen weiter betrieben werden k\u00f6nnen. Falls der Netzbetreiber von Ihnen eine Entscheidung verlangt, teilen Sie ihm mit, dass Sie den aktuellen Gesetzgebungsprozess abwarten wollen und voraussichtlich zun\u00e4chst die im Gesetzentwurf geplante Anschlussverg\u00fctung in Anspruch nehmen.<\/li><li>Falls der Netzbetreiber damit nicht einverstanden ist und Drohungen ausspricht f\u00fcr den Fall, dass die Anlage ab 1. Januar weiter Strom ins Netz einspeist, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit einem der an diesem Hinweispapier beteiligten Verb\u00e4nde. Widersprechen Sie Ihrem Netzbetreiber mit dem Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Sie k\u00f6nnen vorsorglich am 1. Januar Ihre Photovoltaikanlage abschalten, wenn Sie Streit mit dem Netzbetreiber vermeiden wollen (Abschalten der Netz-Sicherung des Wechselrichters).<\/li><li>Genauso k\u00f6nnen Sie vorgehen, wenn der Netzbetreiber Sie auffordert, entsprechend dem bisher g\u00fcltigen EEG ab dem 1. Januar 2021 in eine \u201eandere Ver\u00e4u\u00dferungsform\u201c zu wechseln. Falls ein solcher Wechsel auch nach der Gesetzes\u00e4nderung notwendig werden sollte oder sinnvoll w\u00e4re, k\u00f6nnen Sie dies auch in Zukunft noch jederzeit tun. Es besteht also auch hierzu keine Eile.<\/li><li>Pr\u00fcfen Sie auch Angebote von Energieversorgern und Stadtwerken f\u00fcr den Weiterbetrieb und die Stromabnahme aus Ihrer Anlage (meist in Verbindung mit einem Stromliefervertrag) erst gr\u00fcndlich, bevor Sie sich vertraglich binden. Auch hier gilt, erst einmal die Gesetzes\u00e4nderung abzuwarten.<\/li><li>Notieren oder fotografieren Sie auf jeden Fall den Z\u00e4hlerstand des Einspeisez\u00e4hlers zum 31. Dezember 2020<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.buendnis-buergerenergie.de\/fileadmin\/user_upload\/BBEn_Wirtschaftlich_und_oekologisch_sinnvoller_Weiterbetrieb_von_UE20-Anlagen.pdf\">www.buendnis-buergerenergie.de\/fileadmin\/user_upload\/BBEn_Wirtschaftlich_und_oekologisch_sinnvoller_Weiterbetrieb_von_UE20-Anlagen.pdf<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.dgs.de\/news\/en-detail\/240420-ue20-pv-anlagen-rechnet-sich-der-weiterbetrieb\">www.dgs.de\/news\/en-detail\/240420-ue20-pv-anlagen-rechnet-sich-der-weiterbetrieb<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.pvlotse.de\">www.pvlotse.de<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.sfv.de\/artikel\/eeg-novelle_2021_wie_soll_es_mit_ue20-anlagen_weitergehen\">www.sfv.de\/artikel\/eeg-novelle_2021_wie_soll_es_mit_ue20-anlagen_weitergehen<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.verbraucherzentrale.nrw\/pv-nach-20-jahren\">www.verbraucherzentrale.nrw\/pv-nach-20-jahren<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Betreiber, die ihre Solaranlagen in der Zeit bis Ende 2000 in Betrieb genommen haben, stehen vor einem Problem. 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