Wohngebäude

Bau/SanierungFörderung

Förderung von energetischen Sanierungen: neue Rahmenbedingungen zur Jahresmitte

Der Bund wird ab nächsten Monat energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 50 Prozent fördern. Diese verbesserte Förderung, bei der die Zuschüsse des Staates pro Wohneinheit um bis zu 27.000 Euro steigen, gehört zur zweiten Stufe der BEG, also der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese kann schon jetzt beantragt werden und tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Effizienzklasse 40 ist mit einer guten Förderung neu dazugekommen und es lässt sich für alle, die nach dem Abschluss der Sanierung hauptsächlich erneuerbare Energien einsetzen, ein Bonus von insgesamt fünf Prozentpunkten realisieren. Darüber hinaus können die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auch von der Erhöhung der Kosten, die förderfähig sind profitieren. Die genannten förderfähigen Kosten erhöhen sich von von 120.000 auf 150.000 Euro. Das alles macht die Förderung der energetischen Sanierungen attraktiver als jemals zuvor.

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HintergrundNews

Ab Mai ändern sich die Regeln für Energieausweise für Bestandsgebäude

Für bestehende Wohngebäude ändern sich Anfang Mai die Regeln für Energieausweise. Zu den erfassten Informationen gehört in Zukunft auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen in Zukunft bei den Verbrauchsausweisen umfassende Angaben in Bezug auf die energetische Bewertung ihres Gebäudes vornehmen. Die Aussteller der Ausweise sind verpflichtet, diese Angaben entweder mit Hilfe passender Fotos oder vor Ort zu überprüfen. Auf diese Weise soll sich die Aussagekraft der Ausweise erhöhen.

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