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Wann es sich lohnt, nicht mehr geförderte Photovoltaikanlagen weiter zu nutzen

Die staatliche Förderung für die Einspeisung von Solarstrom ist Ende letzten Jahres für die ersten geförderten Solaranlagen ausgelaufen. Manche dieser Anlagen lassen sich aber auch jetzt noch profitabel weiter betreiben. Dafür stehen mehrere Modelle zur Verfügung. Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene EEG-Novelle bietet einerseits die Option, den erzeugten Solarstrom komplett dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall erhalten die Anlagenbetreiber eine Art Einspeisevergütung light. Andererseits ist auch ein Mix aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung möglich. Der Weiterbetrieb einer Solaranlage rentiert sich ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt.

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Was Anwender von Photovoltaik-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind bei einem Auslauf der Förderung tun können

Die Betreiber, die ihre Solaranlagen in der Zeit bis Ende 2000 in Betrieb genommen haben, stehen vor einem Problem. Der Förderzeitraum der gesetzlichen EEG-Vergütung geht am 31. Dezember dieses Jahres zu Ende. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ab Neujahr den Strom, den die genannten Anlagen erzeugen, nicht mehr abnehmen und demzufolge auch nicht mehr vergüten dürfen. Leider haben es Gesetzgeber und Bundesregierung versäumt, hier eine Anschlussregelung in Kraft zu setzen. Was ist also zu tun?

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