Nächster Fortschritt für Sonnenenergie vom eigenen Balkon: Mieter dürfen Steckdosen-Solargeräte jetzt selbst anmelden

Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft getreten ist. Verabschiedet wurde sie im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Normen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen erarbeitet. „Wir haben uns als Solarverein an diesem Prozess beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen, die bisher keine eigene Sonnenenergie nutzen konnten“, sagt Bernhard Weyres-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Solargeräte, die den DGS-Sicherheitsstandard einhalten, liefern Strom schon ab acht Cent pro Kilowattstunde.

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