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Lüftung schützt vor Radon

Seit 2020 gelten in Radon-Vorsorgegebieten Regeln, die für Schutz in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen sorgen sollen. Diese wurden über das Strahlenschutzgesetz festgelegt und beziehen sich auf Arbeitsplätze und Gebäude wie Kitas, Schulen und Wohnungen. Bei Radon-222 handelt es sich um ein von Menschen nicht wahrnehmbares radioaktives Edelgas, das bei langfristigem Kontakt Lungenkrebs auslösen kann. Jetzt haben Forscher der inVENTer GmbH gemeinsam mit anderen, wie zum Beispiel dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), untersucht, wie effektiv dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsfunktion sind, wenn es darum geht, die Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft abzubauen.

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