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Verbesserte Solarstromförderung

Photovoltaikanlagen können ihre Anwender von den stets zunehmenden Preisen für Energie unabhängiger machen. Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren immer mehr zurückging, wurden sie aber wirtschaftlich immer unattraktiver. Das ändert sich jetzt. Anfang des Monats hat der Bundestag beschlossen, die Einspeisevergütung wieder zu erhöhen. Damit sollen selbst bei vorsichtiger Kalkulation jährliche Gewinne von um die sechs Prozent realisierbar sein.

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FörderungNews

In der Steuererklärung für 2021 kann eine energetische Sanierung geltend gemacht werden

Wer eine energetische Sanierung an seinem Haus durchgeführt hat, ist dazu in der Lage, die damit zusammenhängenden Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2021 gelten zu machen. Die Steuerlast kann auf diese Weise über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg um 20 Prozent, bis hin zu einem Maximalbetrag von 40.000 Euro, gesenkt werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem neue Heizungen, Wärmedämmungen oder auch Wärmeschutzfenster angegeben werden.

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FörderungNews

Energetische Sanierungsmaßnahmen gehören in die Steuererklärung

Energetische Sanierungsmaßnahmen werden seit dem letzten Jahr steuerlich gefördert. Deswegen ist es jetzt bei der Steuererklärung 2020 zum ersten Mal möglich, die damit zusammenhängenden Kosten geltend zu machen. Bei Einzelmaßnahmen wir dem Tausch von Heizungen und Fenstern oder auch der Wärmedämmung gibt es die Option, die steuerliche Belastung über einen Zeitraum von drei Jahren um bis zu 20 Prozent (dabei gilt eine Maximalgrenze von 40.000 Euro) zu mindern. Wenn es um Fachplanung und Baubegleitung geht, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sogar bis zu 50 Prozent der Kosten geltend machen. Dazu ist es aber Voraussetzung, dass die Umbauten erst 2020 begonnen worden sind und dass die betroffene Immobilie ein Alter von mindestens zehn Jahren hat. Außerdem müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt werden. Zusätzlich müssen die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen beachten, dass es keine Möglichkeit gibt, Maßnahmen, die bereits durch das BAFA oder die KfW gefördert wurden, steuerlich geltend zu machen.

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AdvertorialsHeizung/Warmwasser

CO2-Steuer sorgt bei klimaschädlichem Verhalten für höhere Preise für Energie

Ab Januar nächsten Jahres wird der Preis für eine Tonne CO2 25 Euro betragen. Bis 2025 wird er dann nach und nach auf 55 Euro ansteigen. 2026 wird dann ein Preisrahmen von 55 bis 65 Euro gültig sein. So bittet die Bundesregierung die Emissionsverursacher über die CO2-Steuer direkt zur Kasse. Daraus folgt, dass alle diejenigen draufzahlen werden, die sich nicht klimafreundlich verhalten.

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Heizung/WarmwasserNews

Aus für Heizungen nach 30 Jahren

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt. Dazu rät Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind vor allem Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiterlaufen. Prüfen sollte man jedoch, ob es sich lohnt, sie schon früher auszutauschen. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt“, empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. So mache man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankungen. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon [at] zukunftaltbau.de.

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News

Doppelte Kosten vermeiden, heute die Standards der Zukunft fördern

ifeu, das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, hat vor dem Finanzausschuss des Bundestages zur „steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum“ Stellung genommen. Laut Geschäftsführer Dr. Martin Pehnt sollte die Bundesregierung nur technisch zeitgemäße Maßnahmen fördern, die den Gebäudestandards der Zukunft genügen. Sonst drohen doppelte Ausgaben und doppelte Arbeit.

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