Energetische Sanierungsmaßnahmen werden seit dem letzten Jahr steuerlich gefördert. Deswegen ist es jetzt bei der Steuererklärung 2020 zum ersten Mal möglich, die damit zusammenhängenden Kosten geltend zu machen. Bei Einzelmaßnahmen wir dem Tausch von Heizungen und Fenstern oder auch der Wärmedämmung gibt es die Option, die steuerliche Belastung über einen Zeitraum von drei Jahren um bis zu 20 Prozent (dabei gilt eine Maximalgrenze von 40.000 Euro) zu mindern. Wenn es um Fachplanung und Baubegleitung geht, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sogar bis zu 50 Prozent der Kosten geltend machen. Dazu ist es aber Voraussetzung, dass die Umbauten erst 2020 begonnen worden sind und dass die betroffene Immobilie ein Alter von mindestens zehn Jahren hat. Außerdem müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt werden. Zusätzlich müssen die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen beachten, dass es keine Möglichkeit gibt, Maßnahmen, die bereits durch das BAFA oder die KfW gefördert wurden, steuerlich geltend zu machen.
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