In der Steuererklärung für 2021 kann eine energetische Sanierung geltend gemacht werden
Wer eine energetische Sanierung an seinem Haus durchgeführt hat, ist dazu in der Lage, die damit zusammenhängenden Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2021 gelten zu machen. Die Steuerlast kann auf diese Weise über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg um 20 Prozent, bis hin zu einem Maximalbetrag von 40.000 Euro, gesenkt werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem neue Heizungen, Wärmedämmungen oder auch Wärmeschutzfenster angegeben werden.
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