Solarpflicht

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Baden-Württemberg führt 2023 Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Führt eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer eine grundlegende Dachsanierung eines bestehenden Gebäudes durch, so muss sie oder er ab dem 1. Januar 2023 sowohl auf Wohn-, als auch auf Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg eine Photovoltaikanlage installieren. Dann zu diesem Termin tritt die letzte Solarpflichtstufe des genannten Bundeslandes in Kraft. Generell müssen mindestens 60 Prozent einer für Solaranlagen geeigneten Dachfläche mit Modulen belegt werden.

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Bonn mit kommunaler Solarpflicht

Die Stadt Bonn verfolgt das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Unter anderem deswegen wurde schon letzten September eine kommunale Solarpflicht verabschiedet, die für Neubauten gilt. Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen zusammen mit den Stadtwerken dabei helfen, das genannte Ziel zu erreichen. Der Stromsektor spielt in Bonn eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, denn mehr als die Hälfte aller Treibhausgasemissionen kommen hier durch die Stromversorgung zusammen. Deswegen besteht im Stromsektor auch eine sehr großes Einsparpotential für den Gebäudebereich.

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