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Neue Steuergesetze machen Solaranlagen attraktiver

Dieses Jahr gibt es einige Neuerungen, die den Betrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen betreffen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostrom, der zurzeit bei etwa 41 Prozent liegt, bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Deswegen wurde im letzten August das EEG überarbeitet. Darüber hinaus änderte der Gesetzgeber auch das Jahressteuergesetz 2022, um gleichermaßen zukünftigen und aktuellen Solaranlagenbetreibern unter die Arme zu greifen.

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