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2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der Solarförderung

Am 1. Januar 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Nach 20 Jahren plus den Monaten des Inbetriebnahmejahres endet für sie die Förderung. Eigentümer der ersten Generation von Hausdachanlagen müssen ihre Solaranlage danach aber nicht stilllegen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Um die Anlage weiter profitabel betreiben zu können, sollten die Eigentümer unter anderem auf den Eigenverbrauch des Solarstroms umstellen. Auch Batteriespeicher sind hier sehr bald eine wirtschaftliche Option. Was nicht selbst verbraucht werden kann, können die Eigentümer an spezialisierte Stromabnehmer verkaufen, so Franz Pöter vom Solar Cluster. Erste Anbieter auch für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits.

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