Heizungsprüfung

Heizung/WarmwasserNews

2023 wird die Überprüfung für eine große Zahl an Gasheizungen zur Pflicht

Im Jahr 2023 sind viele Wohngebäude, die über Gasheizungen verfügen, verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Nach einer von der Bundesregierung am 1. Oktober 2022 herausgegebenen Verordnung muss diese Überprüfung in Gebäuden, die zehn Wohneinheiten oder mehr umfassen, bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden. Das Informationsprogramm Zukunft Altbau, gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg, weist auf diese Tatsache hin. Entdecken die Fachleute bei der Prüfung Mängel, so besteht die Pflicht, die Heizung zu optimieren. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt, so ist dieser ebenfalls vorgeschrieben.

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