Heizkostenverordnung

Heizung/WarmwasserNews

Hilfe beim Energiesparen: die neue Heizkostenverordnung

Wenn man den Heizungsverbrauch im Auge behält, kann man unliebsame Überraschungen vermeiden. Seit Jahresbeginn sind die Vermieter von Wohnungen mit fernablesbaren Zählern aufgrund der neuen Heizostenverordnung, die der Bund erlassen hat, verpflichtet, jeden Monat über die Kosten zu informieren, die für Warmwasser und Heizung anfallen. Damit die Probleme, die früher wegen der jährlichen Abrechnung auftraten, Vergangenheit. Bei einer jährlichen Heizkostenabrechnung ist es nämlich zu spät zum Sparen. Außerdem ist der Ärger über anfallende Nachzahlungen groß.

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