Austauschpflicht für 30-jährige Heizungen
Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde, da Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, eventuell ausgetauscht werden müssen. Das Informationsprogramm “Zukunft Altbau”, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird, weist auf diese Tatsache hin. Laut Gebäudeenergiegesetz ist die Modernisierung von Heizungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Zukunft Altbau rät dazu, rechtzeitig eine konkrete Planung vorzunehmen, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, die sich mit erneuerbaren Energien betreiben lassen, vorbereitet.
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