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Heizung/WarmwasserNews

Viele ältere Heizkessel, die vor 1992 in Betrieb genommen wurden, müssen dieses Jahr ersetzt werden

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen dieses Jahr eventuell ersetzt werden. Deswegen ergibt es Sinn, das Alter des eigenen Kessels einmal unter die Lupe zu nehmen. Es lässt sich entweder über die Bauunterlagen, oder über die Schornsteinfegerprotokolle beziehungsweise das Typenschild herausfinden. Nur Konstanttemperaturkessel sind von der Regelung betroffen, für Brennwert- und Niedertemperaurkessel gilt sie nicht. Außerdem müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die schon lange in ihren Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, ihre Heizungen nicht ersetzen.

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