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Baden-Württemberg führt 2023 Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Führt eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer eine grundlegende Dachsanierung eines bestehenden Gebäudes durch, so muss sie oder er ab dem 1. Januar 2023 sowohl auf Wohn-, als auch auf Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg eine Photovoltaikanlage installieren. Dann zu diesem Termin tritt die letzte Solarpflichtstufe des genannten Bundeslandes in Kraft. Generell müssen mindestens 60 Prozent einer für Solaranlagen geeigneten Dachfläche mit Modulen belegt werden.

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