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Der Umsatzsteuervorteil für die Photovoltaik bleibt bestehen

Der verringerte Steuersatz (auch “Nullsteuersatz” genannt), der bei der Anschaffung von Stromspeichern und Photovoltaikanlagen anfällt, wir nach einer Aussage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) dauerhafte Gültigkeit haben. Darauf weist der BSW (Bundesverband Solarwirtschaft) hin. Die genannte Steuerbefreiung galt seit Anfang des Jahres und sorgte zuletzt dafür, dass in den ersten beiden Quartalen 2023 im Eigenheimsegment mehr Speicher und Solarstromanlagen eingebaut wurden, als im gesamten Jahr 2022.

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