BImSchV

Heizung/WarmwasserNews

Öfen müssen nicht zwangsweise ausgetauscht werden – man kann sie auch nachrüsten

Kachel- und Kaminöfen, die aus der Zeit vor dem Jahr 2010 stammen und gleichzeitig nicht die Grenzwerte erfüllen, die in der zweiten Stufe der “Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes” (BImSchV) festgelegt wurden, müssen Ende dieses Jahres stillgelegt oder ausgetauscht werden. Es gibt aber noch eine Alternative: Die Nachrüstung, etwa mit dem Airjekt 1, der von Kutzner + Weber angeboten wird. Dabei handelt es sich um einen Partikelabscheider, der maximal 90 Prozent des Feinstaubs, der sich im Abgas befindet, in Grobstaub umwandeln kann, der unschädlich ist.

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