Austausch

Heizung/WarmwasserNews

Viele ältere Heizkessel, die vor 1992 in Betrieb genommen wurden, müssen dieses Jahr ersetzt werden

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen dieses Jahr eventuell ersetzt werden. Deswegen ergibt es Sinn, das Alter des eigenen Kessels einmal unter die Lupe zu nehmen. Es lässt sich entweder über die Bauunterlagen, oder über die Schornsteinfegerprotokolle beziehungsweise das Typenschild herausfinden. Nur Konstanttemperaturkessel sind von der Regelung betroffen, für Brennwert- und Niedertemperaurkessel gilt sie nicht. Außerdem müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die schon lange in ihren Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, ihre Heizungen nicht ersetzen.

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Heizung/WarmwasserNews

Der Sommer ist der richtige Zeitpunkt zum Überprüfen der Heizung

Da der Sommer jetzt in Deutschland eingezogen ist, müssen die Räume nicht mehr beheizt werden. Die Heizung wird dadurch in vielen Fällen quasi arbeitslos. Es gibt aber keinen Grund dafür, sie deswegen zu vergessen. Statt dessen stellt der Sommer den besten Zeitpunkt für eine Heizungsüberprüfung dar. Auf diese Weise lässt sich ein böses Erwachen in den ersten kalten Nächten im Herbst vermeiden. Sollte die Heizung dann nicht erwartungsgemäß funktionieren, passiert es schnell, dass man in kalten Räumen vor sich hin friert. Deswegen ergibt es Sinn, jetzt einen Fachmann heranzuziehen, der die gesamte Anlage unter die Lupe nimmt.

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Tipps für den Austausch alter Heizkörper

Es existieren zahlreiche Gründe für den Einbau neuer Heizkörper. So brauchen neue Modelle weniger Energie, sind leistungsstärker und bringen häufig auch optisch eine deutlich größere Attraktivität mit. Steht eine Modernisierung an, so schrecken dennoch viele vor einem Austausch der Heizkörper zurück, da sie befürchten, mit sehr aufwendigen Arbeiten konfrontiert zu werden. Deswegen bietet Kermi Austauschlösungen an, die die Renovierung ohne Lärm und Schmutz möglich machen.

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Heizung/WarmwasserNews

Aus für Heizungen nach 30 Jahren

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt. Dazu rät Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind vor allem Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiterlaufen. Prüfen sollte man jedoch, ob es sich lohnt, sie schon früher auszutauschen. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt“, empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. So mache man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankungen. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon [at] zukunftaltbau.de.

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