News

Überblick 2015: Neue Regeln und Förderungen zur energetischen Altbausanierung

In den letzten Monaten des Jahres 2015 wird es zwei Neuregelungen für Hauseigentümer in Deutschland geben: Ab September steht das EU-Energieeffizienzlabel für Heizungen auf der Tagesordnung. Und bis Ende Dezember müssen die EnEV-Regeln zum Mindestwärmeschutz von obersten Geschossdecken umgesetzt werden, berichtet das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau. Für den Südwesten Deutschlands ist bereits seit Juli eine weitere neue Regel in Kraft: das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit einem höheren Ökowärme-Pflichtanteil für Heizungen. Flankiert werden die Neuerungen durch verbesserte staatliche Förderinstrumente, die in den ersten acht Monaten des Jahres in Kraft getreten sind. Sie sollen zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand führen. Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Das ist deutlich mehr als nötig und ist auch wirtschaftlich nicht vertretbar.

Auskunft erhalten Hauseigentümer am kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33. Informationen zur Altbausanierung gibt es auch unter www.zukunftaltbau.de.

Neue Gesetze sollen der Vergeudung jetzt stärker Einhalt gebieten. Ab dem 26. September 2015 müssen neue Heizungsanlagen in der EU ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage ist. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz. “Für manche Heizungsmodelle werden mit der Neuregelung schwere Zeiten anbrechen”, berichtet Petra Hegen von Zukunft Altbau. “Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte werden bald vom Markt verschwinden.” Sie erhalten künftig keine CE-Zulassung mehr. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein.

Bis 31. Dezember müssen außerdem oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht die DIN-Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, gedämmt werden. Als Wert gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von nur noch 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin – ungedämmt kann der Wert bis zu zwei Watt betragen. Die eigentlich bereits seit 2012 bestehende Pflicht wurde in der 2014 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) präzisiert, da die Frist vorher missverständlich formuliert war. Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben. Die Nachrüstpflicht gilt dann nur bei einem Eigentümerwechsel und mit einer Frist von zwei Jahren.

Seit 1. Juli gilt zudem im Südwesten das novellierte EWärmeG des Landes Baden-Württemberg. Der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden steigt bei einem Heizungstausch von zehn auf 15 Prozent. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen. Die Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zahlreicher, hinzu kommt etwa die Kellerdeckendämmung als eine Teilerfüllungsoption. Als Teilerfüllung gilt künftig auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, einer ausführlichen Energiediagnose. Die Optionen zur Gesetzeserfüllung können nun auch miteinander kombiniert werden.

Wer die neuen Anforderungen umsetzt, profitiert von Fördermöglichkeiten, die so attraktiv wie noch nie sind. So hat die KfW-Förderbank bereits drei Mal in diesem Jahr die Förderung verbessert, zuletzt am 1. August: Der Höchstbetrag für Sanierungskredite wurde um 25.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit aufgestockt, der Tilgungszuschuss um fünf Prozentpunkte auf bis zu 27,5 Prozent erhöht. Wer künftig einen Sanierungskredit in Anspruch nimmt, spart durch diese beiden Verbesserungen bis zu 10.625 Euro. Im Südwesten hat die landeseigene L-Bank sogar noch was draufgelegt: Der Tilgungszuschuss steigt um fünf Prozentpunkte auf bis zu 32,5 Prozent, wenn die Hauseigentümer im Land bei der L-Bank das KfW-Angebot nutzen. Haussanierer im Südwesten sparen mit der Landesbank-Verbilligung bis zu 5.000 Euro zusätzlich, insgesamt fast ein Drittel des Kredites wird künftig erlassen.

Auch bei Ökoheizungen gibt es mehr Geld vom Staat. Stellen Hauseigentümer ihre Heizung auf erneuerbare Energien um, erhalten sie seit 1. April höhere Zuschüsse. Erhöht wurden die Fördersätze für Pelletheizungen, solarthermische Anlagen und Erdwärmepumpen. Bis zu 600 Euro mehr Geld vom Staat gibt es bei der Basisförderung. Die Investitionszuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms erneuerbare Energien im Wärmemarkt vergeben.

Doch wie soll die erhöhte finanzielle Förderung am besten eingesetzt werden? “Orientierung geben vor allem qualifizierte Gebäudeenergieberater”, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. “Sie haben Erfahrung und sind unabhängig. Vor allem aber erstellen sie nach eingehender Beratung einen umfassenden und langfristigen Sanierungsfahrplan.” Die Beratung ist günstig und wird vom Staat finanziell gefördert – seit 1. März übrigens deutlich höher. Für eine sogenannte Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es jetzt von der BAFA bis zu 800 Euro Zuschuss, das sind 400 Euro mehr als vorher. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sind künftig 600 Euro mehr vorgesehen, insgesamt maximal 1.100 Euro.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de

Die mobile Version verlassen
%%footer%%