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Bund und Länder einigen sich auf Steuerförderung für Sanierungsmaßnahmen

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski begrüßt den Beschluss der Bundesregierung energetische Modernisierungsmaßnahmen künftig steuerlich zu fördern
BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski begrüßt den Beschluss der Bundesregierung energetische Modernisierungsmaßnahmen künftig steuerlich zu fördern

Auf einer gemeinsamen Sitzung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten wurde beschlossen, dass ab dem kommenden Jahr energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich gefördert werden sollen. Der BWP begrüßt die Einigung, mahnt jedoch eine effektive Ausgestaltung des Förderinstrumentes an.

Die Einführung der Steuerförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) von der Bundesregierung am 3. Dezember beschlossen. Unklar war, ob auch die Bundesländer, die ein ähnliches Vorhaben vor wenigen Jahren im Bundesrat aus Finanzierungsgründen scheitern ließen, dem Vorhaben zustimmen würden. Vorgesehen sind eine Programmlaufzeit von 2015 bis 2019, ein Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr, eine Förderung von Gesamt- und Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Heizungstausch und eine Förderhöhe von zehn bis 25 Prozent der Investitionskosten gestreckt über zehn Jahre.

Gegenfinanziert werden sollen die Kosten unter anderem mit einer Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen. Diese könnten in Zukunft erst ab 300 EUR geltend gemacht werden.

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski lobt die Einigung zwischen Bund und Ländern: “Es ist erfreulich, dass die Regierungschefs eine Einigung pro Steuerförderung erzielen konnten. Nun kommt es auf die richtige Ausgestaltung an.” Gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und anderen Erneuerbare-Wärme-Verbänden hat der BWP darum ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Steuerförderung erarbeitet.

Kernpunkt der Forderungen: Erneuerbare Wärmeerzeuger sollten zwingend mit einem höheren Satz gefördert werden als konventionelle. Hintergrund ist, dass Erneuerbare Anlagen weit mehr CO2 und Primärenergie einsparen, aber in der Regel teurer in der Anschaffung sind. “Entscheidend ist, dass bei einem einheitlichen Satz die Verbraucher für eine erneuerbare Anlage deutlich mehr Eigenkapital aufbringen müssten, als für eine fossile Heizung. Es darf nicht sein, dass dieses lang ersehnte Instrument zu einem schnöden Kesseltauschprogramm avanciert. Zur Erinnerung: die Klimaschutzziele sollten vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden”, erläutert Stawiarski.

Weitere Informationen: www.waermepumpe.de/fileadmin/redakteurdaten/Politik/Forderung/141208BEE_Positionspapier_SteuerlicheFrderung_final.pdf

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