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Photovoltaik und Steuern

Beteiligungen an Solarparks galten als ein wirksames Instrument, um eine dezentrale, demokratische Energieversorgung zu unterstützen. Nach der letzten, drastischen Kürzung der Solarförderung fragen sich viele Anleger, wie sie ihr Engagement für eine nachhaltige Energieversorgung sinnvoll fortsetzen können. Sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten noch attraktiv?

Nach der letzten, drastischen Kürzung der Solarförderung fragen sich viele Anleger, wie sie ihr Engagement für eine nachhaltige Energieversorgung sinnvoll fortsetzen können. Die Kaufpreise für Photovoltaikanlagen sind in den letzten sechs Jahren um mehr als 60 Prozent gefallen, zudem stützen umfangreiche steuerliche Vorzüge den Betrieb der Photovoltaikanlage über 20 Jahre. Das Beste vorweg: Durch die Investition in Photovoltaik können beim Kauf einer Anlage bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten steuerlich berücksichtigt werden.

Als sogenannter Investitionsabzugsbetrag lassen sich bereits bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten – insgesamt maximal 200 000 Euro – als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Der BFH entschied kürzlich sogar, die geplante Investition könne “auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung” nachgewiesen werden (Az. X R 42/11).

Betreiber einer Solarstromanlage können die Anschaffungskosten zudem 20 Jahre lang abschreiben. Die lineare Abschreibung beträgt jährlich fünf Prozent der Anschaffungskosten. Darüber hinaus gewährt das Steuerrecht eine Sonderabschreibung von 20 Prozent der Anschaffungskosten, die private Käufer beliebig auf die ersten fünf Jahre verteilen dürfen. Wichtig: Die Sonderabschreibung können Investoren unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Beim Stromverkauf handelt es sich fiskalisch um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Voraussetzung für den Gewerbebetrieb ist die Absicht, über die 20 Jahre Laufzeit einen Gewinn zu erzielen. Versteuert werden lediglich die Einkünfte, die sich aus dem Saldo von Betriebseinnahmen und -ausgaben ergeben. Gerade in den Anfangsjahren wird jedoch meist kein Gewinn, sondern ein Verlust erzielt. Verluste können aber auch mit anderen Einkünften, etwa aus nicht selbstständiger Tätigkeit, verrechnet werden. Damit führen Verluste zu einer Steuerersparnis.

Die entgeltliche Lieferung von Strom an den örtlichen Stromversorger ist darüber hinaus ein steuerpflichtiger Umsatz – damit unterliegt der Verkauf der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Private Betreiber einer Photovoltaikanlage können sich aber die gezahlte Umsatzsteuer sowohl für die Anschaffung als auch für den laufenden Betrieb der Anlage als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Um diesen Steuervorteil zu erhalten, müssen Solaranlagenbesitzer bei der Frage des Finanzamts, ob sie als Kleinunternehmer behandelt werden wollen, ein Nein ankreuzen.

Seit fünf Jahren sind die Zinsen extrem niedrig. Angeblich sichere, fest verzinsliche Produkte wie Termingelder, Spareinlagen oder auch Bundesanleihen verzinsen deutlich niedriger als die Inflationsrate, die zuletzt in Deutschland bei 1,9 Prozent lag. Damit ist die reale Verzinsung, das heißt, Zinsen minus Inflation, negativ. Hier klafft die so genannte “Realzinsfalle”. Das angelegte Geld verliert stetig an Kaufkraft. Doch das was der Anleger (real) verliert, gewinnt der Saat. Es handelt sich also eher um eine Umverteilung. Zeit darüber nachzudenken Gelder in produktive Sachanlagen zu investieren, die eine Verzinsung über der Inflationsrate erwirtschaften.

Wer für die Investition in eine Photovoltaikanlage Geld benötigt, kann über seine Hausbank ein Förderdarlehen der staatlichen KfW-Bank beantragen. Das Kreditprogramm 270/274 hat derzeit einen effektiven Jahreszins ab 1,21 Prozent. Das KfW-Programm erneuerbare Energien “Standard” ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Wer mittels Photovoltaikanlage Sonnenstrom erzeugt und in das öffentliche Netz einspeist, kann mit einer langfristig sicheren Rendite rechnen und Steuern sparen. Aber nicht jeder hat ein besonntes Dach zur Verfügung oder genug Geld für eine komplette eigene Anlage. Für all diejenigen, die dennoch in die solare Zukunft investieren wollen, gibt es als lohnendes Investitionsobjekt die Bürgersolaranlage.

Der fränkische Projektierer SolarArt GmbH und Co. KG baut auf dem Gebiet der Gemeinde Steinwalde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit seine 46. Bürgersolaranlage. Das Solar-Kraftwerk entsteht auf einer Deponie und verfügt über eine installierte Leistung von 1810 Kilowatt peak (kWp). 7.240 Module installiert die SolarArt GmbH&Co.KG auf dem knapp vier Hektar großen Grundstück. Pro Jahr erzeugen die Photovoltaikpaneele voraussichtlich rund 1,7 Millionen kWh Ökostrom – genug für 700 durchschnittliche Zwei-Personen-Haushalte. Die Anlage auf der Deponie Steinwalde ist ein Beitrag zum regionalen Energiekonzept Mecklenburgische Seenplatte und ein Segen für den Steuerzahler.

Die Anlage basiert auf dem Konzept der gemeinschaftlichen Solarstromanlage. Sie besteht aus mehreren voneinander unabhängigen Einzelanlagen, welche zusammen auf einer gemeinsamen Fläche errichtet werden. Jeder Investor wird Eigentümer einer oder mehrerer unabhängiger Anlagen. Die einzelnen Anlagen werden ab einer Leistung von 5,00 kWp oder einer Vielzahl dieser Teilanlagen zum Erwerb angeboten.

Die Vertriebsleiterin Frau Appel sagt: “Eine Teilanlage kostet 5375 Euro. So kann jeder Investor durch den Kauf einer oder mehrerer Teilanlagen die Anlagengröße selbst zusammenstellen, je nachdem wie viel Geld er einsetzen möchte. Die Anleger sind unabhängig in Ihrer Wahl, wie Sie Ihre Anlage finanzieren und sind frei in der steuerlichen Gestaltung. Es ist allerdings nur noch eine begrenzte Anzahl Anlagen verfügbar.”

Geschäftsführer Armin Hambrecht gibt mit auf den Weg:” Vielleicht merken die Anleger, dass produktiv anlegen und Steuern sparen besser ist, als in die Realzinsfalle zu tappen. Solarenergie ist eine Chance für eine sichere, zuverlässige Energieversorgung. Sie ist Grundlage für eine friedliche Entwicklung der Weltwirtschaft. Jedem, dem sowohl ein Beitrag zum Klimaschutz wichtig ist als auch ein wachsendes Geldkonto, kann diese Energie nutzen. Denn gemeinschaftliche Solarstromanlagen auf gemieteten Flächen bieten allen Bürgern die Möglichkeit, sich am Ausbau der Solarenergie zu beteiligen. Es gibt derzeit wenig vergleichbare Investitionsmöglichkeiten bei denen bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten steuerlich berücksichtigt werden und die mit Zinsen ab 1,21 Prozent finanziert werden können.”

Weitere Informationen: www.solarart.de

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