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Neue Steuergesetze machen Solaranlagen attraktiver

Dieses Jahr gibt es einige Neuerungen, die den Betrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen betreffen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostrom, der zurzeit bei etwa 41 Prozent liegt, bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Deswegen wurde im letzten August das EEG überarbeitet. Darüber hinaus änderte der Gesetzgeber auch das Jahressteuergesetz 2022, um gleichermaßen zukünftigen und aktuellen Solaranlagenbetreibern unter die Arme zu greifen.

Grafik: Solaranlage-Ratgeber.de

Die Anschaffung einer Solaranlage soll dadurch attraktiver werden. Das Portal Solaranlage-Ratgeber.de informiert über alle Neuerungen.

Nullsteuersatz und Steuerbefreiung für Solaranlagen

Besitzer von PV-Anlagen werden seit Beginn des neuen Jahres weniger stark zur Kasse gebeten. So fällt auf Lieferung und Installation einer Solaranlage beispielsweise keine Umsatzsteuer mehr an, jedoch nur, wenn sie nach dem 1. Januar 2023 vollständig geliefert und montiert wurde. Für bestehende Anlagen sowie die Reparatur ohne neue Ersatzteile gilt diese Regelung nicht. Weiterhin entfällt – sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022 – in vielen Fällen die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung, den Eigenverbrauch und die Lieferung des PV-Stroms an Mieter. Ausschlaggebend dafür ist die Art des Gebäudes, auf dem sich die Anlage befindet, und die Leistung je Einheit. Details gibt es unter www.solaranlage-ratgeber.de/was-sich-2023-bei-solaranlagen-aendert. Privatpersonen und Betreiber kleinerer Anlagen dürfen sich in Sachen Einkünfte und Photovoltaik zudem bei der Erstellung ihrer Einkommenssteuererklärung ab sofort auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

Die Devise: weniger Bürokratie, mehr Solaranlagen

Bisher musste der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage anwesend sein. Dies fällt bei Anlagen bis zu 30 kWp zukünftig weg; es genügt, wenn ein Elektroinstallateur vor Ort ist. Weiterhin wurde die 70-Prozent-Regelung aufgehoben und es gibt für PV-Anlagenbetreiber nun keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Auch die EEG-Umlage hat sich zusammen mit dem alten Jahr endgültig verabschiedet. Stattdessen stehen höhere Einspeisevergütungen für Neuanlagen, mehr Förderungen für alternative PV-Standorte und mehr Flexibilität bei den Einspeisemodellen für den erzeugten Strom auf der Agenda. Alles Wissenswerte rund um diese und weitere Neuerungen erhalten Interessierte auf www.solaranlage-ratgeber.de/das-eeg-2023-verleiht-solaranlagen-neuen-schub.

Weitere Informationen: https://www.solaranlage-ratgeber.de

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