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Reduzierte EEG-Umlage und niedrigere Stromsteuer für Anlagenbetreiber

Ende des Jahres treten neue Vorgaben für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, die teilweise Selbstverbraucher sind, in Kraft. Ab dann besteht die Pflicht, den Eigenverbrauch durch geeichte Messungen nachzuweisen und so von Drittverbrauchern abzugrenzen. Nur wenn diese Vorgabe erfüllt wird, profitieren die Anlagenbetreiber auch weiterhin von einer geringeren EEG-Umlage auf Eigenverbrauch. Für die Umstellung bietet Solandeo eine Lösung an.

Screenshot: DeinEnergieportal

Als Messstellenbetreiber für die Energiewende bietet Solandeo Anlagenbetreibern kostengünstige Lösungen für die geeichte 15-Minuten-Messung, inklusive der Bereitstellung der Daten über ein gesichertes Online Kundenportal. So profitieren Betreiber Erneuerbarer-Energie-Anlagen von verschiedenen Vergünstigungen, wenn sie sich als Eigenversorger mit selbst erzeugtem Strom versorgen. Dazu gehört in vielen Fällen eine Reduktion der EEG-Umlage auf 40 Prozent sowie ein Wegfall der Stromsteuer („Umlageprivileg“). 

Im Rahmen einer Übergangsphase konnte dieser Eigenverbrauch bislang noch geschätzt werden, ab dem 1. Januar 2021 ist der Eigenverbrauch jedoch nachweislich von den Verbräuchen Dritter abzugrenzen („Drittmengenabgrenzung“). Hierfür wird eine 15-Minuten-Messung mit mess- und eichrechtskonformen Zählern gefordert, ansonsten erhöht sich die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch im schlimmsten Falle auf 100 Prozent, was abhängig von der Anlagengröße mehrere tausend bis zehntausend Euro Mehrkosten bedeuten kann. 

Weitere Informationen: www.solandeo.com

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